Hat die Polizei das Recht mich anzufassen?

11 Antworten

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Ja - und bei nichbefolgen ihrer Anweisungen sogar besonders JA!

Sich dagegen wehren ( Wiederstand leisten) kostet dann extra..

Es ist niemandem verboten, Dich anzufassen.

Außer in sexueller Hinsicht kannst Du niemanden belangen, anzeigen oder verklagen, wenn er Dich anfässt.

Selbstverstänlich gibt es gewisse gesellschaftliche Konventionen, welche es als schlechtes Benehmen darstellen, wenn man andere Menschen einfach so mal anfässt, jedoch sind diese nicht gesetzlich festgelegt.

Wenn Dir also jemand auf die Schulter fässt und an den Oberarm, um Dich irgendwo heraus zu führen, z.B. ein Türsteher in einer Disco, dann darf der das - und Du im umgekehrten Fall auch bei ihm - weil es nicht verboten ist.

Die Polizei ist da keine Ausnahme, sie ist die Regel.

Darüber hinaus jedoch hat niemand Gewalt auszuüben. Dies ist dann gesetzlich festgelegt und Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Die Polizei darf jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch das - UND NUR SIE DARF DAS (außerhalb von Notwehr und Nothilfe).

PolNRW93  05.11.2018, 15:44
Es ist niemandem verboten, Dich anzufassen.

Das stimmt nicht. Die Polizei repräsentiert den Staat. Und gegenüber dem Staat haben die deutschen Bürger gewisse Rechte. Diese sind in dem Grundgesetz geregelt. Artikel II Abs. 1 GG gewährleistet neben der freien Entfaltung der Persönlichkeit ungeschrieben auch das Recht auf Privat- und Intimsphäre.

Davon ist auch das Recht umfasst, z. B. von einem Polizisten nicht angefasst zu werden. Egal, wo. Es sei denn, der Polizist hat einen „guten“ Grund. Gerade dafür regelt ja das Polizeigesetz des jeweiligen Landes die Befugnisse der Polizei. Diese erlauben in der Regel in allen Fällen, in denen es für den jeweiligen Einsatz notwendig ist, dass ein Polizist einen Bürger anfassen darf. Aber eben nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

feinerle  05.11.2018, 17:20
@PolNRW93
Die Polizei repräsentiert den Staat.

Negativ. Die Polizei räpresentiert nichts und niemanden.

Die ist einfach nur dazu da, Gesetze durchzusetzen und auszuführen, nicht mehr und nicht weniger. Sie ist Teil der Exekutiven, hat null zu melden und sich ganz genau an die geschriebenen Gesetze zu halten - nur an geschriebene, nicht an andere.

Und gegenüber dem Staat haben die deutschen Bürger gewisse Rechte.

Falsche Sichtweise. Alle Bürger sind der Staat, man ist Teil dieses. Der Staat garantiert die Rechte des Bürgers.

So rum wird das was.

neben der freien Entfaltung der Persönlichkeit

Exakt.

ungeschrieben auch das Recht auf Privat- und Intimsphäre.

Ungeschriebene Rechte gibts nicht im Rechtssaat.

Rechtsstaat bedeutet, alle Rechte und Gesetze sind für alle sichtbar in Gesetzeswerken festgeschrieben, schwarz auf weiß. Daran hat sich jeder zu halten, nur diese gelten, nichts anderes.

Was nicht drin steht, ist auch nicht. Wenn irgendwas durchgesetzt werden soll, was nicht explizit schwarz auf weiß drin steht, nennt man das Willkür.

Es gibt keine ungeschriebenen Gesetze, die durchgesetzt werden.

Davon ist auch das Recht umfasst,

Gar nichts umfasst da irgendwas.

z. B. von einem Polizisten nicht angefasst zu werden.

Steht exakt wo? Wo exakt und genau steht: Es ist Polizeibeamten verboten, Bürger zu berühren."

Erst wenn Du das explizit aus einem Gesetz nennen kannst, gilt das, keine Sekunde vorher.

Alles andere ist saublödes Geschwätz, welches man Dir angetragen haben mag. Wer auch immer Dir sowas gesagt haben mag, hat null Ahnung!

Polizeigesetz..... Einsatz notwendig ist, dass ein Polizist einen Bürger anfassen darf.

Nirgendwo, in keinem einzelnen Polizeigesetz steht explizit drin, wann ein Polizist jemanden anfassen darf. Lies Dir alle durch, nirgendwo ist sowas enthalten, mit nicht einem Wort.

Weil es nicht nötig ist, es ist nicht verboten, jemanden anzufassen.

Nur weil Du was meinst, heißt das noch lange nicht, dass dem so sein muss und nur weil Du was willst, heist das noch lange nicht, dass Du es so bekommst oder man Rücksicht drauf nimmt. Die Welt dreht sich nicht um Dich, entweder Du drehst Dich mit ihr oder gehst unter.

PolNRW93  05.11.2018, 19:00
@feinerle

Ach du meine Güte 🤦🏻‍♂️

Du kennst dich offensichtlich weder im Staatsrecht, noch im Polizeirecht auch nur im Geringsten aus.

Zu deiner Info: Ich bin Polizist!! Und bevor du jetzt voll darauf abgehst: Ob du mir das glaubst oder nicht, ist mir relativ egal das ändert an den Tatsachen nichts.

Ich gebe hier also nicht irgendwelche Kommentare von mir, weil ich das „meine“, oder weil ich denke, dass die Welt sich um mich dreht (Wie kommst du überhaupt darauf? Hab ich mit keiner Silbe erwähnt!), sondern weil ich den Kram studiert hab und mich im Gegensatz zu dir auskenne!

Da dass jetzt geklärt ist:

  1. Die Polizei repräsentiert sehr wohl den Staat. Dreimal darfst du raten, warum sie „Exekutive des Staates“ genannt wird! Wobei ich nicht davon ausgehe, dass dieser Begriff dir was sagt. Du solltest dich vielleicht mal mit deinen Eltern zusammensetzen und dir das erklären lassen.
  2. Aus den Grundgesetzen ergeben sich sehr wohl ungeschriebene Rechte. Deswegen ist es eben empfehlenswert, sich mit dem Grundgesetz ein bisschen auszukennen. Du kannst mir ja gerne einen anderen Artikel nennen, in dem das Recht auf Privat- und Intimsphäre geregelt wird. Und sag mir jetzt bitte nicht, dass es das nicht gibt.
  3. Wenn es jemand nötig hat, sich mit Polizeigesetzen zu befassen, dann bist das eher du. Die funktionieren nämlich nicht annähernd so, wie du dir das vorstellst. Alles, was ein Polizist darf, muss explizit genannt sein. Nicht umgekehrt!

Es ist übrigens mega peinlich, hier die Aussage von jemandem, der sich in dem jeweiligen Gebiet auskennt, als „saublödes Geschwätz“ darzustellen, wenn man selber derjenige ist, der nur gequirrlten Müll von sich gibt.

feinerle  06.11.2018, 12:27
@PolNRW93

Oha... ok, na dann.... hihihihi.... nenn uns doch mal die Strafvorschrift.

Nach welcher Strafvorschrift wird ein Pozelanterich bestraft, welcher einem Mitmensch, sagen wir mal die Hand auf die Schulter legt?

Nicht mehr, nur Hand auf Schulter.

Ich bitte um exakte Angabe dwer Strafvorschrift und des Strafmaßes.

Und ich weiß auch genau warum ich Dich darum bitte, denn wenn es diese Strafvorschrift nicht geben sollte, dann kann der das straflos machen.

Und alles, was man straflos machen kann, darf man quasi auch.

Sodele, ich warte also gespannt auf Deine exakte Angabe einer Strafvorschrift.

PolNRW93  06.11.2018, 16:42
@feinerle

Du verstehst das gesamte Grundkonzept des Polizeirechts nicht.

Was ein Polizeibeamter darf und was im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt ist, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Nur, weil man als Zivilist einen anderen anfassen darf, heißt das noch lange nicht, dass ein Polizist das im Rahmen seiner Dienstausübung auch darf.

Im Übrigen kann auch wiederholtes, unnötiges Anfassen als sexuelle Belästigung gewertet werden. Und das ist verboten!

Also hör bitte auf, zu versuchen, mir hier irgendwas zu beweisen. Du reitest dich nur noch mehr in die Sch**** rein!

feinerle  06.11.2018, 17:23
@PolNRW93

Nene, Du kannst nichts nennen, darum jetzt den Ausweg über 4 Ecken und vielleicht........ Du ziehst da was an den Haaren herbei, was Du explizit nicht begründen kannst.

Verlieren ist nicht Deine Stärke *lach*

PolNRW93  06.11.2018, 19:04
@feinerle

Was soll das heißen „Du kannst nichts nennen“??

Ich weiß, was ich wissen muss. Und ich hab ganz sicher keine Lust, dir die Welt des Rechts von Grund auf zu erklären. Ist nicht meine Aufgabe. Wenn du dich in einem Gebiet nicht auskennst, solltest du dich entweder mal selbst informieren oder bei dem Thema die Klappe halten (oder zumindest nicht auch noch, wie ein kleines Kind, dagegen anreden, wenn jemand vom Fach versucht, dir verständlich zu machen, dass du etwas falsch verstanden hast!

Aber gut, du bist scheinbar unbelehrbar. Dann ist das halt so. Nicht mein Problem.

Sowas nennt man Durchsuchung. Und ja, sie dürfen das, wenn der Verdacht besteht, dass du was gefährliches dabei haben könntest.

Und nein. Eine Durchsuchung ist KEINE Vergewaltigung, auch nicht, wenn der Polizist rein zufällig männlich war.

Still  05.11.2018, 07:34

Anfassen ergibt sich nicht aus der Durchsuchung, sondern aus der Ermächtigung, Maßnahmen mit Zwang durchzuführen.

PolNRW93  05.11.2018, 11:32
@Still

Naja, das kommt darauf an. Wenn ein PVB eine Person im Rahmen einer körperlichen Durchsuchung anfasst, ergibt sich diese Befugnis natürlich aus dem jeweiligen Paragraphen, der zu einer Durchsuchung berechtigt.

Still  05.11.2018, 13:33
@PolNRW93

Anfassen ist eine Berührung, die in aller Regel zu einer Weg/Hinführung führt.

Eine Durchsuchung ist zielgerichtet auf die Bekleidung und den Körper des Gegenübers und dient dem Auffinden von Gegenständen.

PolNRW93  05.11.2018, 15:28
@Still

Eine Durchsuchung von Personen ist zielgerichtet auf die Bekleidung und den Körper. Das ist richtig. Und die Durchsuchung wird durchgeführt, indem man die betroffene Person anfasst. Und zwar sehr gründlich. Und das so gut, wie überall. Deswegen werden diese ja auch grundsätzlich von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt.

Deinen ersten Satz kann ich so also nicht unterschreiben.

Ja, dieses Recht hat die Polizei. Sie wurde mit hoheitlichen Aufgaben betraut, und damit mit zusätzlichen Rechten ausgestattet, welche Rechte Einzelner durchaus einschränken können.

Die Polizei hat über die Polizeigesetze und über die Strafprozessordnung das Recht Deine Rechte einzuschränken, sofern es zur Durchführung Ihrer Aufgaben notwendig ist.