Darf man die Polizei vom seinem Grundstück schmeißen?

22 Antworten

Ich würde die Türe öffnen und fragen was sie wünschen. Wollen sie eine Auskunft, gebe ich die nach bestem Wissen und Gewissen preis. So muss es doch sein. Hast du allerdings etwas angestellt, kannst du die Auskunft dazu verweigern. Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man sich nicht selbst belasten - ist Sache der Polizei dir eine Straftat nachzuweisen. Aber besser ist man lebt ordentlich und stellt nichts an, dann muss man auch keine Angst haben. Wir sollten alle friedlich und ehrlich leben, dann sähe die Welt besser aus. Dann bräuchte es auch keine Polizei.

Die Sache mit dem Durchsuchungsbefehl ist - bei Gefahr im Verzug - eher amerikanischer Krimi als deutsches Recht. Außerdem: Ob Gefahr im Verzug vorliegt, kannst du als "Otto-Normalbürger oft nicht beurteilen. Wenn nämlich tatsächlich Gefahr im Verzug vorliegt, hat die Polizei vmtl auch nicht die Zeit, dir das erst lang und breit darzulegen. Also erst mal dulden und - wenn du magst - beim Verwaltungsgeicht prüfen lassen. Dummerweise kann das Vw-Gericht nur die (Un-)Rechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen, die Maßnahme als solche aber nicht ungeschehen machen. That's live und deutsches Recht.

Vorladungen, Türanfragen, Grundstücksbegehungen muß man nicht nach kommen oder dulden. Bei "Gefahr im Verzug" steht ein oberes Gesetz XY vor dem Privatrecht. Durchsuchungsbefehl sollte man besser nach kommen, je nach Fall wird die Tür aufgerammt oder mit Schlüsseldienst geöffnet, beide Schäden trägt man dann selbst. Nicht zu Hause, kann das noch gut ausgehen, wenn sie nix finden was den Sachverhalt Wohnungsbegehung gerechtfertigt hatte..zahlt der Staat Kosten und Schäden !

Das hängt von dem Grund ab, weshalb Dich die Polizei besucht.

Besuchen sie Dich im Rahmen von Ermittlungen, also repressiv um Straftaten aufzuklären, brauchst Du Ihnen weder die Tür öffnen, noch sie in Deine Wohnung zu lassen. Du kannst ihnen auch den Zutritt zu Deinem Grundstück untersagen.

Besuchen sie Dich präventiv, also im Rahmen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen (gem. des jeweiligen Polizeigesetzes des Bundeslandes) kannst Du ihnen den Zutritt nicht untersagen, u.U. können sie siche auch gegen Deinen Willen Zutritt zur Wohnung verschaffen wenn es Notwendig ist um eine Gefahr abzuwehren.

Nur bei Gefahr im Verzug, mit Durchsuchungsbefehl oder mit Deinem Einverständnis dürfen die rein. Aber Fragen dürfen sie immer stellen und Du musst auch irgendwas antworten.