Hat der Polizist unrechtmäßig gehandelt?

6 Antworten

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Sicher. Das nennt man Amtsmissbrauch und Anmaßung falscher Tatsachen. Zu guter letzt ist es aber eine Diskriminierung und Beleidigung deiner Würde.

Nimm dir einen Anwalt und klage auf Grundlage des Vorgangs den Polizisten an. Ansonsten reichst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidium ein. Nenne dort den Namen des Polizisten und dein Fall wird überprüft.

Die Sache mit dem Mofa ist ein anderer Teil des "Konflikts" - unabhängig von der Diskriminierung erhältst du trotzdem die Strafe dafür.

Nachtrag:

Da du minderjährig bist, musst du alle Schritte mit deinen Eltern einleiten. Wichtig jedoch ist, dass du eine Art "Beweis" bzw. du Zeugen hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
falke2434 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:47

Genau das ist es, Ich habe die Strafe dafür bekommen für den Fehler den Ich begangen habe, dich wo bleibt die Strafe für den Polizisten? Er muss seine Arbeit machen, ohne persönlich zu werden vorallem weil Ich sehr ruhig war und kooperiert habe.

Vielen Dank für die Antwort!

Sirius66  05.07.2020, 15:07
@falke2434

Wofür soll er bestraft werden? Für den Umgang mit dir? Dann zeig ihn an und schau, wie weit du kommst. Nimm deine Eltern mit, denn du bist nicht antragsmündig.

Vom lieben Gott - oder wem auch immer du deinen perfekten Glauben schenkst - wird er nicht bestraft.

PatrickLassan  05.07.2020, 13:50
Anmaßung falscher Tatsachen.

Was soll das für ein Strafttatbestand sein?

MagicMaxMan095  05.07.2020, 14:58
@PatrickLassan

Rechtlich gesehen ist Diskriminierung...

Sirius66  05.07.2020, 15:04

Wo siehst du denn da einen Amtsmissbrauch?

MagicMaxMan095  05.07.2020, 15:06
@Sirius66

Dadurch, dass ein Verstoß begangen wurde, hat der Polizist sich das Recht rausgenommen, ihn zu diskriminieren. Einfach bitte nochmal die Frage lesen.

Sirius66  05.07.2020, 15:08
@MagicMaxMan095

Das ist kein Amtsmissbrauch. Lies lieber nach, was das überhaupt ist.

Und auch Anmaßung falscher Tatsachen gibt's nicht.

Ich wurde nicht belehrt dass Ich keine Aussagen zu der Tat machen muss

Muss man auch nicht.

und Ich wurde nicht gefragt ob Ich Einspruch gegen die Abschleppung einlegen möchte

Muss man auch nicht, weil es eh nichts bringt.

Ausserdem musste Ich mir Vorurteile über meine Religion anhören,

Welche? Lass mich raten....... und Du musst denen ja klar doch Deine Religion unter die Nase reiben, weil das ja was belegen könnte?

Hallo? Ich bin XY Gläubig, also ist alles ok.....???

dass Ich betrunken sei

Je nachdem, was Du so von Dir gibst, könnte man eventuell auf den Gedanken kommen. Ich war ja nicht dabei, aber möglich ist das....

(Ich hatte noch nie Alkohol getrunken)

Sagen sie alle.

obwohl Ich der gläubigste Mensch bin und dass alle Menschen meiner Religion von sich bezeugen dass sie der perfekte Gläubiger wären und damir beweisen wollen dass sie kein Alkohol trinken,

Ich kenne Moslems, die sind ab und zu doch hackedicht bis über die Halskrause...... was also soll da was beweisen?

Ich finde das sehr beleidigend.

Damit musst Du selbst klar kommen.

Bemerkungen wie dass Ich duschen sollte abundzu gehörten auch dazu

Naja, je nachdem, wie Du riechst......

Kann Ich ihn zumindest aufgrund der Tatsache anklagen weil er nich nicht gefragt hat ob Ich Einspruch einlegen will?

Nein, denn man muss es nicht.

Genau das ist es, Ich habe die Strafe dafür bekommen für den Fehler den Ich begangen habe,

also eben.

dich wo bleibt die Strafe für den Polizisten?

Wieso, da war nix.

Er muss seine Arbeit machen,

Hat er doch.

ohne persönlich zu werden

Steht wo?

Wo steht bitte ganz genau, dass der keine persönluichen Bemerkungen machen darf?

vorallem weil Ich sehr ruhig war und kooperiert habe.

Sagst Du.......

Es wurden keine Manipulationen durchgenommen, der Roller lief etwas zu schnell da falsch gedrosselt also kein Tuning

Dennoch lief er zu schnell und damit darf man nicht rumfahren. Wer da was gemacht hat, ist erstmal unwichtig.

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass die "erhöhte Geschwindigkeit" daher rührt, dass an dem Fahrzeug Manipulationen vorgenommen wurden, die die allgemeine Betriebserlaubnis zum Erlöschen gebracht haben;

das Fahrzeug wurde sicher nach den §§ 94 und 98 der StPO sichergestellt und beschlagnahmt; der Polizist wird Dich dabei nicht fragen, ob Du mit der Sicherstellung von Beweismitteln einverstanden bist;

an Ort und Stelle wird er Dich ja nicht vernommen haben, sondern nur allgemein angehört, ohne dass diese Anhörung in irgend einer Weise verwertet werden kann;

zu einer Anhörung mit entsprechender Belehrung wird es später kommen; welche Rechte Du dann in Anspruch nimmst, musst Du selbst entscheiden;

ist denn eine Alkoholkontrolle durchgeführt worden? zum übrigen kann ich hier nichts sagen, wären nur Mutmassungen;

falke2434 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:44

Es wurden keine Manipulationen durchgenommen, der Roller lief etwas zu schnell da falsch gedrosselt also kein Tuning

Ich habe darauf bestanden dass eine Alkoholkontrolle durchgeführt wird, da Ich nicht wollte das vor Gericht behauptet wird dass mir vorgeworfen wird Ich sei betrunken gewesen

Promille Wert 0,0

Bergfex49  05.07.2020, 13:52
@falke2434

Hallo, wenn sie keinen Alko-Test durchgeführt haben und auch keine Blutprobe entnommen haben, kann dir auch nicht später vorgeworfen werden, Du seist angetrunken gewesen; insoweit hast Du nichts zu befürchten;

wie es zu der "falschen Drosselung" gekommen ist, ist wahrscheinlich auf den ersten Augenschein nicht zu erkennen; trotzdem muss ja diese Tatsache der falschen Drosselung unter Umständen durch einen Sachverständigen festgestellt werden; gegen die Beschlagnahme wirst Du schwerlich vorgehen können, vor allem wenn sich rausstellt, dass durch das falsche Drosseln möglicherweise die ABE erloschen ist;

Das hört sich ja wirklich wirr an, noch wirrer ist, dass Du als erfahrener Fahrer die Geschwindigkeit nicht ablesen konntest.

So kommt dann ja eins zum anderen, und zum Duschen habe ich auch schon so einige schicken müssen, deren Gestank kaum auszuhalten war, habe das natürlich nie kontrolliert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du es nachweisen? Hast du Zeugen?

und da du eh minderjährig bist, müssen das deine gesetzlichen Vertreter tun,

falke2434 
Fragesteller
 05.07.2020, 13:47

Meine Freundin und der Kollege des nicht-rechtmäßig handelnden Polizisten