Schriftliche Äußerung als beschuldigter Straßenverkehr?

2 Antworten

Keine Angaben zur Sache machen, das Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe annehmen.

Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Dann bist Du noch in der Probezeit ....

Da wirst Du wenig bis gar nix am Strafmaß rütteln können.

"Auf´s Auto angewiesen" ... das mag schon sein, aber sowas weiß man ja vorher.