Hat der Nachbar Recht auf lautes Fernsehen, wenn man es durch die Wand mithören kann?

6 Antworten

Alles hat Grenzen. Wann ist das Maß voll? Was muß man sich gefallen lassen? Wie kann man die Leute zur Mäßigung bringen? Persönliche Rücksichtnahme ist ein Gebot auf Gegenseitigkeit.Vermeidbarer Lärm muß unterlassen werden. Allerdings ist das eine Frage von der Art, dem Umfang und der Dauer der Belästigung. Ich würde mal konkret den Mieterbund in Deiner Stadt kontaktieren (Internet ) Zimmerlautstärke muß eingehalten werden (egal ob in den Ruhezeiten oder außerhalb). Allerdings ist das natürlich ein relativer und unbestimmter Rechts-Begriff, gerade bei hellhörigen Wohnungen. Gefallen lassen muß man sich nichts, was über VERMEIDBAREN Lärm hinausgeht - wenn also die gebotene Rücksichtnahme fehlt, braucht man das nicht hinzunehmen. Bei extremen Ruhestörungen kann man schon mal die Polizei rufen.Hast Du evtl. schon mal mit Vermieter/Hausverwaltung gesprochen ? (unbedingt tun, auch schriftlich) Wenn ja, und wenn die nichts unternehmen, ist evtl. eine Mietkürzung angesagt. Hilfreich ist es hier immer, sich die Ruhestörungen bezeugen zu lassen, denn allein wirst Du sie kaum nachweisen können. internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Laerm/lsa2.htm

Danke für den bisherigen Rat. Dennoch: wir sind keine Mieter. Wir sind Eigentümer in einem 8-Parteien Haus. Die Lärmbelästigung kommt aus dem Nachbarhaus (Reihenhaus von 1910 mit dünner Zwischenwand zu uns)- das Rentnerpaar wohnt dort ebenfalls zu Eigentum. Wie ist es da?

Ich kenne das auch,über mir wohnen Leute,die stundenlang russisches TV sehen,in einer Lautstärke,dass ich jedes Wort verstehen kann.Da ich nur nachts arbeite,kommt es also nicht sooft vor,dass ich mal abends daheim bin.Dafür ist mir dann meine freie Zeit und etwas Ruhe natürlich wichtig!

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-allgemein/news/news/laerm-im-wohnhaus-pflicht-zur-ruecksicht-ist-angesagt.html

Und: Der Begriff der Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober- oder unterhalb der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll (Lit.: LG Kleve). Falls die „Zimmerlautstärke“ überschritten und für Nachbarn damit „deutlich wahrnehmbar“ wird, kann das zu Streitigkeiten und einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.

Hoffe damit ist dir ein bisschen geholfen, ansonsten würd ich mir mal beim Profi, sprich Anwalt, einen Rat holen.... Und googlen hilft auch ;)

Alles, was über Zimmerlautstärke hinausgeht, ist ruhestörender Lärm.. Ordnungsamt...Polizei... Ihr seid im Recht...