Nachbar versucht in Wohnung zu kommen?

5 Antworten

Also das geht  nicht....als Hausmeister hat man natürlich kein Recht fremde Wohnungen zu betreten ausser um Schaden abzuwenden oder in Notfällen, allerdings darfst du auch nicht einfach so den Schliesszylinder austauschen, das muss mit der Hausverwaltung bzw. in dem Fall mit dem Besitzer abgesprochen werden.

Würde den Vorfall sofort an die Besitzer weitergeben und auch versuchen ein Beweisfoto zu bekommen z.B. durch eine Fotofalle/IP-Kamera oder was auch immer.


Das ist der Hausverwaltung leider wurst, mein bruder hat auch mit schimmel zu kämpfen darum will er ja sowiso die wohnung wechseln, der schimmel zum beispiel tritt nur auf wenn es regnet und jetzt im winter, die wände sind klitsche nass und aussen an der wand wächst das moos. Selbst das ist ihnen wurst die antwort das ist das lüften wenn ihnen das nicht passt dann ziehen sie halt aus. 

Offizell heißt es im Nutzungsvertrag das die Verwaltung und der Hausmeister keine Schlüssel besitzen 

@michael05091985

In dem Fall ist es wohl so das die "Hausverwaltung" ein Haufen Leute ist zu dem auch der Hausmeister gehört aber irgendwem gehört die Kiste ja auch, also an den Besitzer oder die Gesellschaft wenden...Pech wäre natürlich wenn das Haus selbst jemanden gehört dem das einfach egal ist oder der das vieleicht sogar möchte, hatte ich auch schon...in dem Fall geht nur Ausziehn oder Anwalt.

@walthari

Die ganze Siedlung gehört einer Firma die gleichzeitig die Hausverwaltung ist. Das ganze ist eine Genossenschaft wir auch ich habe keinen Mietvertrag sondern einen Nutzungsvertrag wir können auch laut diesem Vertrag nicht per eingebedarf gekündigt werden. 

Ist dein Bruder Genosse in der Genossenschaft und hält Genossenschaftsanteile? Gibt es neben den Genossen der G. Auch Mieter in der Siedlung? Ist dein Bruder im Besitz einer rechtsgültigen Hausordnung? Die Rechte und Pflichten eines Nutzungsvertrages unterscheiden sich für den Nutzer nur wenig gegenüber Mietern mit Mietverträgen.

Dann verwechselst du Panik mit Angst. Angst haben ist manchmal nützlich, weil die Angst zur Vorsicht verhilft. Der Nachbar sollte dennoch aufgefordert werden sich an die Hausordnung bezüglich Zimmerlautstärke seiner Musikgewohnheiten zu halten. Der Genossenschaft ist Mitteilung zu machen, dass es ruhestörenden Lärm aus der Nachbarwohnung gibt.

Alle Mitteilungen postalisch mit Einwurfeinschreiben. Schlosswechsel ist angeraten und kann auch nicht unterbunden werden. Das ausgebaute Schloss bis Mietende aufbewahren und dann wieder einbauen.

Unter Umständen Anzeige bei der Polizei wegen Bedrohung.

ja wir mussten vor einzug alle genossenschaftsanteile abgeben mein bruder 3 teile a 325€  Mieter gibt es in dem sinn hier nicht, aber eine hausordnung die gibt es.

@michael05091985

Vor Einzug musstet ihr Genossenschaftsanteile erwerben und nicht abgeben. Dein Kommentar macht sonst keinen Sinn. Fußend auf die Hausordnung , vermutlich Passagen über Ruhezeiten enthält, kann eine Beschwerde über nachbarschaftliche Ruhestörung vorgetragen werden ( bei der Genossenschaft ).

da kommt soviel zusammen, daß ich nur zu einem auszug raten kann. das alles belastet die gesundheit deines bruders auf dauer zu sehr. ihr könnt jeden der unbefugt in eure wohnung kommt, wegen hausfriedensbruch anzeigen.

Er sollte die Tür immer zuschließen, ob zu Hause oder nicht. Natürlich sofort den Zylinder wechseln.

Wenn sich jemand an der Tür zu schaffen macht, sofort die Polizei wegen Einbruchsversuch rufen.

Wie wäre es mit einer komplett neuen schließanlage und Sicherheitsschloss.