Hartz4 vor der Ausbildung?
Also, folgende Situation. Nach der Schule ein FSJ gemacht, von zuhause ausgezogen und mit dem FSJ Gehalt gelebt, weil meine Eltern zu wenig verdienen, um mich zu unterstützen. Jetzt nach dem Praktikum einen Teilzeitjob bekommen und gekündigt worden. Ausbildungsstelle ist sicher, beginnt allerdings erst im September. Kann ich mit 20 Jahren Hartz4 beantragen, wenn meine Eltern nicht in der Lage sind mich zu finanzieren?
5 Antworten
Natürlich kannst Du einen Antrag stellen, der auch bearbeitet wird, aber ob Dir Hartz 4 bewilligt wird, kann man so nicht sagen. Du könntest ja zu Deinen Eltern zurück ziehen (auch dann bekämest Du nur Hartz 4, wenn die es auch beziehen, ansonsten würde Dir beschieden, dass bisher kein Bedarf bestand und somit nun auch nicht....). Zumindest wird man Dir das vorschlagen.
Eventuell wäre Sozialhilfe eine Option. Meine Tochter hatte die mal bekommen, weil sie wegen einem weit entfernten Praktikum eine Wohnung haben musste. (auch das hat dann aber nur geklappt, weil sie einfach hingezogen war).
Ja, kannst Du - weil Du schon allein wohnst. Niemand kann Dich zwingen, wieder zu Hause einzuziehen.
natürlich kannst du das. da deine eltern nicht leistungsf#ähig sind könnne sie dich nicht unterstützen.-
egal was das amt da sagt es gibt kein gesetz das dich verpflichtet deine wohnung zu kündigen nur weil du sie nicht selber zahlen kannst
natürlich gibt es das. jeder darf seinen wohnort frei wählen. kann er nicht selber für sich sorgen wird er aus steuermitteln unterstützt.
Träumer.... erstens kann das Amt ihn auffordern, dann wieder zu den Eltern zu ziehen und 2. kann jeder, der es sich leisten kann, seinen Wohnort frei wählen... um ALG II zu bekommen, muss man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Aber es gibt vielleicht eine Möglichkeit, die kurze Zeit zu überbrücken (Sozialhilfe)....da ja der Ausbildungsplatz sicher ist und die Zeit der "Not" abzusehen...
So einfach ist das nicht @Martin, sonst würde jeder 2. Hartz 4 Empfänger ja in ne Penthouse Wohnung ziehen und auf sein "Recht" beharren
er steht dem arbeitsmarkt doch zur verfügung bis er beginnt zu lernen. damit wäre das schon mal geklärt.
und ich wäre gespannt wie das amt die eltern zwingen will jemand bei sich in der wohnung aufzunehmen. sowas wird nicht mal ein gericht anordnen.
da gibt es doch vorschriften. die wohnung muss angemessen sein.
das amt muss den umzug nicht bezahlen. hat jemand eine angemessene wohnung und braucht hilfe dann beantragt er sie und bekommt sie auch. egal ob dem amt das passt. notfalls geht das dann vor gericht. da verliert das amt. das wissen die ämter auch
Ob es direkt Hartz 4 sein wird, bezweifle ich, aber es gibt auf jeden Fall Existenzsicherung durch die Arge, besonders wenn es nur eine Übergangszeit zur Ausbildung hin ist, Kindergeld kannst du ja auch für dich beanspruchen, sobald du ausgezogen bist :)
§ 7 SGB II.
Es gibt aber auch kein Gesetz, dass den Staat verpflichtet, jemandem eine Wohnung zu bezahlen, wenn es andere Möglichkeiten gibt.