Dürfen Eltern Kind mit 18 rausschmeissen (ohne Ausbildung) und müssen sie es unterstützen?

10 Antworten

Solange Deine Freundin keine Ausbildung hat und noch keine 25 Jahre alt ist, sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Das muss aber kein Geld sein. Sie können z. B. ein Zimmer zur Verfügung stellen sowie Nahrung und Kleidung. Taschengeld, Handy, Computer, TV usw. müssen die Eltern nicht finanzieren. Wenn Deine Freundin also Kost und Logis hat, wird sie keinen weiteren Anspruch auf Unterstützung haben, denn genau das soll ja mit Harz 4 abgedeckt werden. Letzendlich ist Deine Freundin volljährig und für ihr Leben selber verantwortlich.

Nein, reiner Sachleistungsunterhalt ist unzulässig. Davon lässt sich das soziokulturelle Existenzminimum nicht sichern. Um am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können, muss man auch mal ins Kino können usw.

So ein Quatsch schon wieder 😂

@unknownbro

schon wieder? Du kommentierst eine 9!!! (neun) Jahre alte Antwort.

bis die erste ausbildung absolviert ist müssten die eltern einen eigentlich finanziell unterstützen, zur not kann man das einklagen :)

harz4 is fraglich weil sie in einer wohnbedarfsgemeinschaft leben würde, wenn bafög

ohne das durchführen einer ausbildung hat sie keinen unterhaltsanspruch

@michi024

so meinte ich das auch :) sie hat nur ein anrecht wenn sie die erste ausildung beginnt :)

Nein Eltern dürfen ihre Kinder bis zum 25 Lebensjahr nicht rausschmeißen. Deine Freundin kann nur Harz4 kriegen wenn sie keien arbeit findet und eine ausbildung hat.Deine Freundin kann wenn sie schon über 16 ausziehen und muss dann von ihren Eltern finanziell unterstüzt werden.

ich denke mal 20 Jahre weiter, auch dann wird sie keine Ausbildung haben und noch von Hartz4 leben. Stellst du dann noch mal die Frage, dürfen die Eltern Ihre Tochter mit 38 rauswerfen? Sie ist volljährig und das heißt nicht nur, daß sie alle Rechte wie ein mündiger Bürger hat sondern auch alle Pflichten. Das die Eltern sie jetzt rauswerfen ist wohl das Beste was sie tun können. Die Jahre vorher haben sie leider versäumt ihre Tochter zu einem Menschen zu erziehen, der Verantwortung für sein Leben übernimmt

du denkst eltern können die volljährigen kinder einfach so vor die tür setzen? da irrst du gewaltig

@michi024

ich habe nicht gesagt, daß sie das können rechtl. gesehen, sondern nur gesagt, das es das Beste wäre. Sicher kann sie gegen Ihre Eltern dann rechtl. Schritte einlegen, das ist ja auch viiel einfacher als sich Arbeit zu suchen oder sich durch so ne mühselige Ausbildung zu quälen.

@tomwolf

Es gibt auch Menschen, die studieren.

die eltern müssen sie nur finanziell unterstützen solange sie eine schul- oder berufsausbildung macht. h4 bekommt sie nicht für sich allein, sie muss bei ihren eltern bleiben. ob sie dann einen anspruch hat hängt vom einkommen ihrer eltern ab. ihre eltern dürfen sie nur rausschmeißen wenn sie ihr dann auch den lebensunterhalt finanzieren oder sie das alleine kann

also selbst wenn sie keine ausbildung oder schule hat müssen ihre eltern sie unterstützen wenn sie sie rauswerfen ?

@kwilk

entweder das oder sie muss selber geld verdienen. sie hat aber kein RECHT auf unterstützung ihrer eltern. nur sozialleistungen stehen ihr dann auch nicht zu

@michi024

in welchem fall stehen ihr keine sozialleistungen zu, wenn ihr eeltern sie unterstützen ? oder wenn sie es nicht tun ?

angenommen sie fliegt raus sollte sie erst zum Jugendamt gehen und dann zur Arbeitsagentur oder umgekehrt ?

@kwilk

wenn ihre eltern sie rausschmeißen stehen ihr keine sozialleistungen zu. dann muss sie entweder selber arbeiten gehen oder BETTELN das ihre eltern sie unterstützen. sie sind aber nicht rechtlich dazu verpflichtet. was soll sie beim jugendamt? oder arbeitsamt? sie hat keinen anspruch auf irgendwelche sozialleistungen von irgendwem

@michi024

sicher nicht ? eigl hatte ich dass so gelesen das dass Jugendamt da sie unter 21 ist ihr eine Unterkunft stellt.

und warum stehen ihr dann keine Sozialleistungen zu Hartz4 bedürftig wäre sie dann doch ?

@kwilk

NEIN, sie hat keine abgeschlossene ausbildung also MUSS sie im haushalt ihrer eltern bleiben, sie hat ohne abgeschlossene ausbildung keinen alg2 anspruch. heißt ihre eltern können sie zwar rausschmeißen aber sie hat dann keinen anspruch auf sozialleistungen. und das jugendamt stellt ihr keine unterkunft wenn sie volljährig ist

@michi024

hm das hört sich ja nich gut an :( schade dachte eigl das man sich wenigstens etwas unterstützung vom jugendamt bekommt naja sollte der fall eintreten werde ich sie erstmal übergangsweise aufnehmen und versuchen mit ihren eltern zu reden.

aber danke