FSJ/BFD fristlose gekündigt, bekomm ich mein volles Taschengeld?

2 Antworten

Kommt drauf an, was in der Kündigung steht. Außerdem ist eine fristlose Kündigung so einfach nicht möglich. Aber normal ist es so, dass du nur so lange Anspruch hast, wie auch dein FSJ/BFD geht. Also anteilmäßig vom 1-23 des Monats. Den genauen Betrag kann ich dir nicht sagen. Anspruch hast du aber auf jeden Fall für diesen Zeitraum. Eventuell auch eine Urlaubsabgeltung. Frag am besten mal in der Personalabteilung nach. Und, wenn es ein BFD ist, auch beim BAFzA, ob die fristlose Kündigung Rechtens ist.

Ich mach ein BFD von 1.9.2014 bis 31.8.2015 Im Brief steht, einvernehmlich Aufhebung im bundesfreiwilligendienst Zum 30.6.15

@starful

Dann ist es 1. keine fristlose Kündigung und 2. wenn es einvernehmlich ist, musst du das auch unterschrieben haben. Aber auf jeden Fall steht dir für den kompletten Juni das Geld zu.

Danke was bedeutet einvernehmlich und wie kommt es zustande ? Was kann man dagegen tun und lohnt es sich was dagegen zutun ? Kann ich von irgendwo Hilfe holen, ich habe erst ab dem 1.9 eine Ausbildung und bis dahin habe ich kein Geld, was soll ich tun ? Vielen Dank nochmal !

@starful

Einvernehmlich bedeutet, dass alle Vertragsparteien (du, das BAFzA und die BFD-Stelle) mit der Kündigung einverstanden sind. Du musst also auch etwas unterschrieben haben. Wenn du noch einen Träger (Diakonie, Caritas, Volunta etc.) hast, der dich betreut, kannst du da auch nachfragen. Und natürlich beim BAFzA selbst. Ob es sich lohnt ist die Frage. Es muss ja einen Grund gegeben haben, dass die Kündigung ins Haus geflattert kam. Wenn du die Arbeit gerne gemacht hast, und es gerne fertig machen willst, lohnt es sich bestimmt. Wenn du aber sowieso keinen Bock mehr hast, und es nur wegen des Geldes machst, findest du sicher eine andere Lösung bis zum Beginn deiner Ausbildung.

Also ich bin nur einmal zu spät zum Seminar erschien und wurde direkt rausgeworfen, der Leiter hatte sowieso schlechte Laune aber das ist doch kein richtiger Grund ?

@starful

Im Normalfall ist das nicht ausreichend. Und Schlechte Laune schon gar nicht... Überleg einfach, was dir der BFD wert ist und entscheide dann

Im Brief steht, einvernehmlich Aufhebung im bundesfreiwilligendienst

Dann ist das keine Kündigung, sondern ein Aufhebungsvertrag. Da musst du ja zugestimmt haben.

Zum 30.6.15

Dann bekommst du für den Juni dein volles Taschengeld.