hartz4 muss ich jeden ein euro job annehmen

13 Antworten

Nein, musst Du nicht. Das währe Zwangsarbeit und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten, bzw. nur unter bestimmten Vorausetzungen erlaubt, zb. während einer freiheitsstrafe..

Artikel 12 GG

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

  2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

  3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Gegen Sanktionen kannst Du klagen.

Sie habe jeden zumutbare Arbeit und jede Zumutbare Maßnahme auch anzunehemn ansonsten gibt es eine Sanktion. Fast jede Arbeit und Maßnahme ist Zumutbar, natürlich auch Arbeitsgelegenheit (AGH Maßnahmen). Sie Leben ja vom Geld der Menschen die Arbeiten, das sollte ihnen bewusst sein. Ich bin Falmangerin im Jobcenter und wenn ich einem Kunden auf absehbare Zeit keine Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann und auch keine andere Maßnahme den Kunden in die Arbeitswelt bringt dann wirke ich darauf hin das er eine Arbeitsgelegenheit ausführt sonst gibt es eine Sanktion. Der Kunde bekommt dann eine Zuweisung und das finde ich richtig


Du hast jeden zumutbaren Job anzunehmen. Die Auffassung der Arbeitsverwaltung darüber, was als zumutbar/unzumutbar anzusehen ist, findest du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

VirtualSelf  27.08.2012, 20:11

PS: Für 1EUR-Jobs gelten im Grunde die gleichen Kriterien wie für normale Jobs, außer vielleicht, dass anstatt der Lohnhöhe die Gemeinnützigkeit ausschlaggebend wird.
Heißt: gärtnerische Arbeit in städtischen Grünanlagen wirst du ggf. ablehnen dürfen (ich würde es jedenfalls tun bzw. der Zuweisung widersprechen).

''(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.''

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37295.htm

Ja, du sollst jede arbeit annehmen, die der zur verfügung steht.