Sozialbetrug was tun?

8 Antworten

Tja nun - das Geld muss zurückgezahlt werden. 

Und das

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/sozialbetrug-kein-kavaliersdelikt.html

könnte auch noch auf Euch zukommen.

Allerdings:

Prinzipiell ist es für den Sozialbetrug erforderlich, dass der Täter vorsätzlich handelt. Sollte das nicht der Fall sein, liegt keine Straftat vor.

Ihr solltet Euch von einem Anwalt beraten lassen.

Eine Unterlassung einer meldepflichtigen Veränderungsmeldung ist IMMER vorsätzlich. Dass man das nicht lesen kann, zählt nicht. Dafür gibt es auch Flyer in vielen verschiedenen Sprachen.

@DerHans

Ich weiß das. Trotzdem warves mir wichtig, es zu erwähnen.

natürlich wußtet ihr, dass das einkommen zu melden ist. deine schwester muss nun die zuviel erhaltenen leistungen zurück zahlen und auch deine eltern, wenn sie übersteigendes kindergeld erhielten und es hätte angerechnet werden müssen.

sie können von glück reden, wenn es keine strafanzeigen wegen betrug und leistungserschleichung kommt.

Wie alt war Deine Schwester denn zum fraglichen Zeitpunkt der nicht ordnungsgemäss angemeldeten Nebenbeschäftigung ?

Wenn sie bereits zu dieser Zeit volljährig war und selbst schon im Bezug von Sozialleistungen stand, ist es somit Ihr Problem, und nicht Eures.

Innerhalb der Familie seid Ihr nicht verpflichtet, gegen verwandschaftlich nahestehende Familienmitglieder ( Verhältnis : Geschwister und Eltern / Kinder ) auszusagen.

volljährig

@Fatbooty

Dann wäre sie selbst auch für diesen Missstand nun verantwortlich.

@ beangato hat hier bereits einen wichtigen Ansatzpunkt gegeben . ( Betrug ist nur dann vorwerfbar, wenn dem Verursacher auch entsprechend vorsätzliches Handeln in der Eingehungsabsicht nachweisbar ist / war ).

Wie weitere Members ebenfalls schon angaben, wäre Deine Schwester dann entsprechend zur Rückzahlung der seinerzeit zu viel gezahlten Leistungen verpflichtet .

Letzteres ist zwar unumgänglich, aber das Jobcenter lässt sich je nach derzeitiger Einkommenssituation Deiner Schwester da in angemessener Abklärung ggf. auch auf Ratenzahlung ein.

Hauptsache es gelingt Deiner Schwester, den Vorwurf des Leistungsbetruges zu entkräften.

In einer Bedarfsgemeinschaft ist der Haushaltsvorstand verpflichtet, die Veränderungen dem JobCenter mitzuteilen. Schon die Unterlassung kann als Sozialbetrug ausgelegt werden.

Deine Eltern sollten sich schleunigste beim zuständigen Mitarbeiter melden und den Sachverhalt schildern, zurückzahlen müssen sie es so oder so. Aber vielleicht hat ein Mitarbeiter Verständnis und wird keine Anzeige stellen.

alles klar,danke!

Dass man so etwas nicht wusste, zählt nicht. darauf wird in JEDEM Antrag und Bescheid hingewiesen, dass JEDE Veränderung zu melden ist. Und man unterschreibt auch dafür, dass man davon Kenntnis erhalten hat.

Der Sozialbetrug wird ja auch den Eltern vorgeworfen. An sie ist das Geld schließlich auch ausgezahlt worden.

nichtsdestotrotz möchte ich helfen und würde gerne wissen ,wie man jetzt vorgehen sollte. Meine Eltern können schlecht deutsch.

@Fatbooty

Dann musst du es ihnen übersetzen. das ändert nichts daran, dass sie das zu viel erhaltene Geld zurück zahlen müssen.

VIELLEICHT wird dann auf eine Strafzahlung verzichtet. darauf würde ich mich aber nicht verlassen.