Darf das amt kindergeld und unterhaltsvorschuss mit beim hartz4 anrechnen?

11 Antworten

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Ja wird beides angerechnet.

Sollte für einen vergangenen Zeitraum festgestellt werden, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kann die ARGE sogar eine Erstattung bei der Familienkasse anmelden. der noch nicht ausgezahlte Kindergeldbetrag wird dann nicht an den Kindergeldberechtigten gezahlt sondern an die ARGE. Dies ist aber nur für einen vergangenen Zeitraum möglich und nicht beim laufenden Kindegeld. Ach ja, sollte der ARGE bekannt werden dass eigentlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht der ALG-II-Empflänger aber keinen Antrag darauf gestellt hat, kann die ARGE den ALGII-Bezieher zur Antragsstellung auffordern.

natürlich wird es mit angerechnet. dein kind hat angeblich einen bedarf und alles was es darüber an "einkommen" hat, muss es mit in den haushaltstopf schmeißen.

angenommen, der kindesvater zahlt fürs kind 500 euro unterhalt, das amt sagt aber dein kind hat nur ein bedarf von 300, dann werden dir sogar die restlichen 200 auch noch angerechnet und somit von deinem bedarf abgezogen!

ja das arf die arge. kindergeld und unterhalt/ unterhaltsvorschuss sind voll anrechenbares einkommen.

Ja, leider darf es das, da beides als Einkommen gewertet wird.

warum leider

Ja! In voller Höhe!!