Darf Hartz IV Bezieher geschäftsführender Vorstand eines vermögenden eingetragenen Vereins sein?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er darf klar geschäftsführender Vorstand des Vereins werden... sofern er dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht (oder aber aus den Bezügen durch den Verein seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann).

Die von Dir angesprochenen 500,00/720,00 € sind für NICHT-gemeinnützige Vereine jedoch bedeutungslos... § 3 Nr. 26 a EStG greift bei nicht-gemeinnützigen Vereinen nicht.

Wieso nicht solang du nur die 500 Euro im Jahr bekommst ! Aber du musst das beim Arbeitsamt angeben das du die 500 Euro im Jahr bekommst!