Hartz IV nach Schulischer Ausbildung?

5 Antworten

Wenn du bereits ausgezogen bist, kannst du natürlich AlG 2 beantragen. Dafür musst du dem Arbeitsmarkt aber auch zur Verfügung stehen. Du wirst dich also auch "berufsfremd" bewerben müssen. Wenn du das nicht willst, musst du selbst sehen, wie du über die Runden kommst.

Wenn du alleine wohnst und innerhalb von 2 Jahren nicht min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, wo Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden, dann kannst du dich nur ans Jobcenter wenden, also da einen ALG - 2 Antrag stellen !

Wer als U25-jähriger ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters umzieht, bekommt nur 80 des Regelsatz und keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Du solltest also sehr schnell eine Möglichkeit finden, mehr Geld zu verdienen. Notfalls eben drei geringfügige Beschäftigungen. Ansonsten wirst du ganz schnell wohnungslos.

wenn du ausgezogen bist, wirst du sicher auch wissen wie du deine miete zahlst. wende dich ans jobcenter und stelle einen antrag auf alg2. mehr als den aktuellen regelsatz wirst du allerdings nicht bekommen und man wird dich ehr an den haushalt deiner eltern verweisen.

such dir einen vollzeitjob oder eine vernünftige ausbildung.

Wenn du noch keine 25 bist, zählt auch das Einkommen deiner Eltern, aber ja grundsätzlich kannst du Hartz 4 beantragen