Schulische Ausbildung beenden/Kündigen

2 Antworten

Ich vermute mal, Du hast die Probezeit schon hinter Dir. Dann kannst Du nach § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn Du die Berufsausbildung aufgibst oder Dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchtest.

Die Kündigung muss dann selbstverständlich schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Bei Kündigungen nach § 22 BBiG kann man mit der Frist von vier Wochen zu jedem beliebigen Termin kündigen.

Du kannst z.B. schreiben:

"Sehr geehrte.......da ich mich entschlossen habe einen anderen Berufsweg einzuschlagen und eine neue Ausbildung zu beginnen, kündige ich mein Ausbildungsverhältnis zur Erzieherin vom.......fristgemäß zum.......Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich mfG..."

Ganz einfach.. 'sehr geehrte Damen/Herren' oder sehr geehrte Frau/Herr..hiermiz kündige ich das Ausbildungsverhältnis zum.. (bist du noch probezeit? Bzw wie viel zeit Kündigungsfrist? ). Einen Grund kannst dh angeben, musst du abet nicht.

Und zu meinem Vorposter: es muss auch Bäckerei Fachverkäuferinnen geben ;) für mich wäre es aber auch nichts.

sicher muss es die auch geben, aber ich wage zu behaupten, dass die meisten es nicht mal sind

weil das eigentlich jeder kann....

du kannst bei kamps franchisepartner werdne, du brauchst weder bäcker noch bäckereiverkäufer zu sein

und die vertrauen dir nen laden an, ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das alles facharbeiter sind, bei deinen ich mein brot kaufe