Hartz IV - Mehrbedarf + Auto Finanzierung
Guten Tag,
da ich als Schwerbehinderter (Gdb 60%) Mitarbeiter einer Leihfirma ein sehr geringes Einkommen habe und meine Freundin frisch Mutter wird (& ich Vater =)) haben wir einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt, weil wir sonst die laufenden Kosten bezahlen können. Wir sind durch das Kind und die Arbeit auf ein Auto angewiesen und wollen deshalb eine Finanzierung für einen Neuwagen machen.
(Altes Auto = viele Probleme und viele Kosten; Neues Auto = etwas höhere Kosten aber nichts extra durch Garantie und halt NEU)
Die Frage:
weiß jemand ob man eine Neuwagen Finanzierung machen DARF wenn man einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt hat?!
UND
Darf/kann man diese Finanzierung mit abgeben um evtl. mehr Geld zu bekommen?!
MfG
7 Antworten
Wieso MUSS es denn bitte ein Neuwagen sein?? Dass der Antrag bewilligt wird ist nahezu ausgeschlossen (versuchen könnt ihr es aber natürlich trotzdem) und NEIN selbst wenn der durchgehen sollte (Als Darlehen von der Arge und dann natürlich nicht für nen Neuwagen sondern für irgendwas was halt fährt) dann könnt ihr die Rate ganz sicher nicht als finanzielle Belastung obendrauf angeben..soll das ein Scherz sein?
Für ALLE: Ich versuche definitiv nicht eine Autofinanzierung über eine Aufstockung zu finanzieren. Das habe ich offensichtlich nicht deutlich genug geschildert. Mein Fehler.
Ob ich ein Altes finanziere oder ein Neues ist im Grunde egal, da eine Finanzierung meist 48 Monate dauert. ICH habe keine 5000€ irgendwo auf nem Konto liegen mit dem Ich ein Auto kaufen könnte.
Und es geht hier nicht um ein Mercedes AMG oder nen Audi RS5.
Das Auto ist hauptsächlich um zur Arbeit und zurück zu kommen, sowie für den Transport meines Kindes.
1.) Natürlich kannst du einen Antrag auf eine Finanzierung beim Autohändler stellen,wenn du eine ALG - 2 Aufstockung bekommst,ob diese allerdings durchgehen wird,ist dann eine andere Frage.
2.) Durch diese Finanzierung würdet ihr nicht mehr Anspruch geltend machen können.
Wer sollte euch denn einen Neuwagen finanzieren? Mit ALG II werdet ihr sicher keine Bank finden, die das macht. Und mit einem geringen Einkommen auch nicht.
Dann frage ich mich, von welchem Mehrbedarf du sprichst. In der Schwangerschaft bekommt man einen Mehrbedarf, der ungefähr 60 Euro im Monat ausmacht, sowie Geld für Kleidung und Erstaustattung fürs Kind.
Ihr bekommt auch sicher nicht mehr Geld, nur, weil ihr eine Finanzierung gemacht habt, ganz davon ab, dass ihr die wahrscheinlich gar nicht bekommt. Und selbst wenn, wird das Amt auch weiterhin nur das zahlen,was euch dem Gesetz nach zusteht.
GdB 60 % kann nicht so eine gravierende Schwerbehinderung sein. Antrag auf Mehrbedarf und dann Auto finanzieren? Das macht doch keinen Sinn. Dann ist der Mehrbedarf ja für die Autofinanzierung und das finanziert dir dann die Allgemeinheit.
Naja, ein GdB von 80 mit aG sagt schon mehr aus, als nur 60 %. Der GdB hat aber bei der obigen Frage nichts mit einem Kredit für ein Auto zu tun.
Da gebe ich dir durchaus recht.
Du DARFST generell jeden Antrag stellen, den du willst. Ob der aber bewilligt wird, ist ne ganz andere Sache. Ich kenne Fälle, in denen Neuwagen mitfinanziert werden, damit die Arbeitsvermittlung erleichtert wird. Das ist aber eher selten.
Deine zweite Frage verstehe ich nicht.
Man kann Kredite, Finanzierungen, usw. die man z.B. auch schon vorher hatte mit angeben. Evtl. ist der alte Arbeitsvertrag (indem man besser verdient hat) ausgelaufen und schon steht man da ohne Geld.
Ich versteh es immer noch nicht. Erst will er beim Jobcenter ein PKW finanziert haben und diese Finanzierung dann "angeben, um mehr Geld zu bekommen" !?
So so ein GdB von 60 kann noch besonders schlimm sein, da Frage ich mich dann doch ernsthaft warum man ab einem GdB von 50 als Schwer behindert gilt. Ich persönlich habe einen GdB von 80 und das Merkzeichen aG bilde mir aber nicht ein das ich in allen belangen wirklich schlimmer dran bin als Einer der einen GdB von 60 hat.