Schwerbehinderung und Hartz 4

6 Antworten

Hallo peterle59,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung und Hartz 4. Habe einen Antrag bei Hartz4 gestellt auf Mehrbedarf da ich 90% GdB mit Merkzeichen G habe.Er wurde abgelehnt, mit der Begründung ich müsste voll erwerbsgemindert sein. Ist das rechtens ?<

Antwort:

Wie unter folgendem Link zu entnehmen ist, ist diese Ablehnung rechtens und Sie müßten daher bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung einen Antrag auf volle Erwebsminderungsrente einreichen!

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/30.html

Allerdings entfällt dann der Anspruch auf Hartz4-ALG2, sobald Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente bewiligt wird!

Hartz 4 setzt voraus, daß Sie noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche belastbar sind!

Volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Des weiteren wird bei voller Erwerbsminderungsrente vorausgesetzt, daß Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, das sind mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen auf Ihrem Rentenkonto.

Werden diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt nur noch der Antrag auf Grundscherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung!

Wenn Sie nur geringfügige Einkünfte haben, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach Beratungs-/Prozesskostenhilfe durch einen Fachanwalt erkundigen!

Ansonsten Sozialrechtsschutz über die Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie z.B. VDK für die Mitglieder!

Denn ohne versierten und kompetenten Rechtsbeistand stehen die Erfolgsschancen für juristische Laien sehr schlecht!

Bei den Sozialgerichten türmen sich die Aktenberge im Zusammenhang mit Hartz 4 und Grundsicherungsleistungen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nur dann gibt es Mehrbedarf:

"(4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf ..."

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/21.html

leg sofort einspruch ein (schreib "begründung folgt"),werde mitglied beim vdk (sehr günstiger beitrag) und laß dich da beraten. es ist unverschämt, aber fast immer wird am anfang abgelehnt. lg

Der Mehrbedarf muss begründet sein,einfach nur eine 90%Schwerbehinderung ist keine Begründun,gleiches gillt auch bei einer vollen Erwerbsminderung.Solltest Du einen Mehrbedarf für ernährung beantragt haben,dann gibt es den auch nur noch in wenigen Fällen.

Einen Mehrbedarf musst du genau begründen. Pauschal gibt es da nichts.