Hartz 4 und selbstständig machen

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Natürlich ist das möglich! In diesen Fällen gibst du am Anfang deines Bewilligungszeitraumes eine Einkommensschätzung ab (d.h. du wirst pro Monat schätzen müssen, welche Einnahmen und Ausgaben du hast) und das Jobcenter wird dir dieses fiktive Einkommen anrechnen. Nach Ende des Bewilligungszeitraumes musst du dann alles anhand von Unterlagen belegen und dein Einkommen "unterm Strich" wird dann korrigiert.

Siehe hierzu auch § 3 der ALG II-VO.

mzkrevin  01.11.2014, 10:35

Danke für den Stern!

Ob du Einkommen aus Selbständigkeit oder Unselbständigkeit generierst, ist dem JC vollkommen Banane.

Beides darf dir nicht untersagt werden; ggf. bist du allerdings verpflichtet, weitere Einkommensmöglichkeiten zu suchen.

Die Berechnung des anrechnungsfähigen Teilsdeines Einkommens bei selbständigkeit ist relativ kompliziert. Du musst in der Regel nicht nur deine Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Bewilligungszeitraums dezidiert nachweisen, sondern musst auch im Vorfeld eine plausible Prognose abgeben, die zunächst als Berechnungsgrundlage dient.

Über den Bewilligungszeitraum darf dann mit Durchschnittswerten gearbeitet werden.

Selbstverständlich sind nicht die Umsätze maßgeblich für die Berechnung, sondern - vereinfacht - die Differenz von Einnahmen und Ausgaben.

Näheres findest du in §§ 11 ff. SGB II und § 3 Alg II-V.

Übrigens sind steuerrechtliche Vorschriften sozialrechtlich nicht maßgeblich.

Das ist zwar theoretisch möglich, aber fast zu 100 % zum Scheitern verurteilt.

Wer das versucht, macht es meist aus reiner Verzweiflung. Wirklich selbständig wird man auf diese Art nicht. Das ist dann eher eine Selbstausbeutung, die einher geht, mit Versuchen, sich um die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu drücken.

Fast immer endet das in einem größeren Desaster, als der vorherige Zustand

mzkrevin  30.10.2014, 22:36

Das ist leider wahr.

also bei einem Bekannten von mir ging das nicht. Er bezog Hartz4 und brauchte erst einen "Ablehnungsbescheid" um sich darauf hin selbstständig zu machen. Ich kenne die genauen Umstände nicht und daher würde ich dir empfehlen direkt nach zu fragen,dann weißt du es genau .

Viel Glück dabei und toi toi

§-Hinweise habe ich zwar nicht für dich parat, aber ich weiß, dass jeder, der zu wenig Geld zum Lebensunterhalt verdient, das aufstocken lassen kann. Egal ob aus selbstständiger oder angestellter Arbeit. Insofern spricht nichts dagegen, dass du das umgekehrt machst und dich aus HartzIV heraus selbstständig machst und ab dann nur noch das "fehlende Geld zum Lebensunterhalt" durch Hartz IV abdecken lässt. Genauere Infos und sicher auch § findest du am ehesten in speziellen Hartz IV-Foren. In denen wurden praktisch alle Fragen schon einmal thematisiert oder du machst einen eigenen Thread auf. Ich rate dir jedenfalls sehr zu deinem Plan. Man darf nie aufgeben! Viel Glück und alles Gute :)