Ab wann ist man "wirtschaftlich selbstständig"?

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Wirtschaftlich selbstständig ist jemand, wenn er die Miete selbst bezahlen kann. Bei Hartz IV der Fall.

Leider kann der VM , wenn kein Hatz IV bezogen wird oder der Mieter aus von ihm zu vertretenden Gründen die Miete nicht zahlt, dann auf den Bürgen zugreifen, wenn er diesen rechtzeitig darüber informiert hat, dass keine Mieteingänge erfolgen.

Eine Bürgschaft setzt eine zeitnahe Information des Bürgen voraus, soll diese in Anspruch genommen werden. Bei einem Mietverhältnis kann man durchaus verlangen, dass spätestens bis zum 15. des Monats der Bürge verständigt wird.

Fehlt eine rechtzeitige Information, muss man mit einem Anwalt die Umstände klären. Hat der VM sich schuldhaft zu spät gemeldet, steht ihm möglicherweise gegen den Bürgen kein Anspruch zu. Dies sind Einzelfallentscheidungen.

Hallo! Danke erstmal für Deine Antwort. Ne Frage habe ich noch zu Deiner erste Zeile: WO STEHT das? Ist das gesetzlich irgendwo niedergeschrieben? Gibt es irgendwo gesetzliche / schriftliche Anhaltspunkte, ab wann man bei einer Bürgschaft als wirtschaftlich selbstständig gilt? Bei mir ist es grad so, dass der Vermieter diese wirtschaftliche Selbstständigkeit für sich auslegt, wie er grad möchte und sich ständig neue Angaben dazu erbittet, weil er die Bürgschaft nicht beenden möchte. ( damit hat ja ja jemanden, worauf er zurück greifen kann, wenn doch mal die Miete nicht gezahlt wird - was ich ja auch Seitens den VM verstehen kann. Aber seit 5 Jahren wird die Miete pünktlich bezahlt und es bestehen und bestanden keine Mietschulden! WIE habe ich eine Chance aus der Bürgschaft zu kommen? DANKE!

@giraffe69

Eine Bürgschaft ist eine abgegebene Verpflichtung gegenüber einem Dritte, für jemand anderen zu haften. Eine solche Bürgschaft kann nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden.

Hier aber wurde vereinbart, dass die Bürgschaft nur solange Gültigkeit hat, bis die Person, für die gebürgt wird, wirtschaftlich selbstständig ist.

Als wirtchaftlich selbstständig gilt nach der Rechtsprechung jemand, der volljährig ist und eigenes Einkommen hat. Einkommen ist dem Sinne nach auch Hartz IV.

Ich empfehle hier, dem VM nunmwehr zu erklären, dass der Betroffene volljährig ist und regelmässiges Einkommen hat und somit Deine vertragliche Vereinbarung erloschen ist.

Der VM kann sich nicht eine Dauerbürgschaft garantieren lassen und diese betreiben, wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt.

Hier muss er nun den Vertrag erfüllen. Sein Mieter kann die Miete zahlen, woher er auch immer die Miete hat, ob von der ARGE oder aus geregelter Arbeit.

Keine Auskünfte mehr erteilen über Deine Verhältnisse, denn diese gehen den VM, auch wenn er eine Bürgschaft hat, nichts an, solange er Dich nicht in Anspruch nehmen muss.

Notfalls muss hier ein Anwalt den VM zur Rückgabe der Bürgschaft auffordern.

@wunhtx

HALLO,- vielen Dank für Deine Antwort! Die Mutter hat die Bürgschaft für die Miete in Höhe von max. 2 Monatsmieten übernommen. Sie hat die Bürgschaft auf Grund von immer pünktlicher Mietzahlungen innerhalb von 5 Jahren jetzt gekündigt und um Aufhebung gebeten, aber der Vermieter kennt es nicht an. Erst war der Hartz 4 Bescheid für den Nachweis der "wirtschaftliche Selbstständigkeit" ausreichend - mündlich - dann auf einmal nicht mehr. Zitat des VM: ......" haben wir von unserer Rechtsabteilung prüfen lassen. Die geleistete Bürgschaft endet mit der wirtschaftlichen Selbstständigkeit Ihres Sohnes. Dafür benötigen wir noch einen Nachweis für den Abschluß der Lehre. Der eingereichte Bewilligungsbescheid der ARGE vom kann diesen Nachweis leider nicht erbringen. "

Darf ein VM den Lehrabschluss verlangen? Die Arge zahlt seit Jahren.. DANKE!

ich lach mich schlapp - seit wann ist einer wirtschaftlich selbstständig wenn er uns allen auf der Tasche liegt????????

Frage RICHTIG lesen und dann antworten!!!! DANKE! Unqualifizierte Antworten helfen hier nicht weiter - oder wolltest Du nur was sagen ??

@giraffe69

wieso paßt doch. Mal nicht immer so einseitig denken......

Wenn man für sich selbst finanziell sorgen kann.

Bei ALGII sorgt die ARGE finanziell.

Und schon gar nicht, wenn die ARGE die Miete an den Vermieter überweist.

Konfuse Formulierung. Die Bürgschaft soll natürlich als Mietsicherheit dienen. Ich kann auch nur vermuten, was damit wohl gemeint sein soll. Hier soll die Bürgschaft offensichtlich enden, wenn Person B über eigenes Einkommen verfügt und Miete und Lebensunterhalt daraus bestreiten kann. Wenn ich das richtig verstehe endet die Bürgschaft dann sofort. Diese Bürgschaft soll wohl dazu dienen, dass Person B keine Fristen bei der ARGE versäumt und man geht davon aus, dass nach Erwerbsaufnahme die Miete eigenständig und pünktlich gezahlt wird. Was aber mit dieser Bürgschaft ist, wenn die wirtschaftl. Selbstständigkeit zu einem anderen Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist, kann ich nicht beantworten. MfG

Du bist wirtschaftlich selbständig, wenn Du Dein eigenes Geld verdienst.