hartz 4 nach ausbildung?

5 Antworten

Wohnst du bei deinen Eltern, hast du kein Alg2 ohne Berücksichtigung ihres Einkommens und Vermögens beziehen.
Wohnst du alleine bzw. nicht bei deinen Eltern wäre es möglich.

Meine Fragen wären: hätte ich denn den Anspruch auf Hartz IV, wenn man mir die Möglichkeit anbietet nach der Ausbildung fest angestellt zu sein, ich da aber nicht zusage

Der Anspruch auf Alg2 ergibt sich aus deiner Gesamtsituation. Das hat zunächst nichts mit der Ablehnung der Arbeit zu tun. Lehnst du eine zumutbare Arbeit ab, beginnst du allerdings dein H4-Karriere mit einer Sanktion von 100%. Ob obige Arbeit zumutbar ist oder sein wird, lässt sich von hier aus nicht ohne Weiteres beurteilen.

Würde ich auch weiterhin Hatz IV bekommen, wenn ich nach meiner Ausbildung meinen Abiturabschluss nachholen möchte oder läuft dann das ins BAföG über?

Das wird von dem Weg abhängen, über den du Abi machst, sowie von deiner Bedarfsgemeinschaftssituation.

Hätte ich auch Anspruch auf Hartz IV wenn ich mich um andere Ausbildungsstellen bewerben würde, diese dann aber mal angenommen im März 2015 anfangen würden?

Bis zu Beginn der neuen Ausbildung spricht nichts gegen; allerdings gilt auch hier: es kommt auf deine Lebensumstände an.

Aythenn09 
Fragesteller
 16.11.2013, 21:30

Gut, soweit blick ich jetzt einigermaßen durch. Besten Dank dafür :) Haben denn meine Eltern das Recht mich aus der Wohnung zu schmeißen wenn ich schon 18 bin? Es war bei uns nämlich die Rede dass ich nen Abflug machen soll, wenn ich mit der ausbildung durch bin

VirtualSelf  16.11.2013, 21:39
@Aythenn09

Jup, haben sie.
Nach abgeschlossener Erstausbildung besteht (i.d.R.) keine Unterhaltspflicht mehr.
Verweisen sie dich der Wohnung - egal ob im Guten oder Bösen -, liegt ein Härtefall vor, aus dem heraus dir das Jobcenter eine angemessene Wohnung genehmigen muss (incl. notwendiger Erstausstattung); ggf. musst du das allerdings mit Nachdruck und Hilfe eines Anwalts durchsetzen.

Aythenn09 
Fragesteller
 16.11.2013, 21:51
@VirtualSelf

Guut, alles klar. So krass ist unser Verhältnis dann doch nicht zueinander muss ich gestehen. Wie gesagt, unsere Mitarbeiter werden vom Chef gekündigt. Wer sagt denn, dass ich nicht der nächste bin nach ein Paar Monaten? Oder wenn die Firma danach einfach pleite geht. Wir haben manchmal Wochen, da kommt kein einziger Auftrag rein und ich darf da nur irgendwas putzen. Ich hätte dann gar nichts mehr. Gut, meine Eltern würden mich vielleicht noch aufnehmen, aber genau sowas möchte ich eigentlich verhindern.

VirtualSelf  16.11.2013, 22:47
@Aythenn09

Du solltest dich diesbezüglich mit der zuständigen Kammer/Innung in Verbindung setzen, denn natürlich hast du einen Anspruch auf eine "ordentliche" Ausbildung.

Wenn du dich jetzt schon sorgst dass du nicht in das Angestelltenverhältnis übernommen ist, solltest du dich nicht nach der Arbeitslosenunterstützung erkundigen, sondern anfangen einen neuen Job zu suchen. Wenn du einmal arbeitslos bist, werden die Chancen immer geringer, eine adäquate Stellung zu finden.

Du solltest so schnell als möglich das Gespräch entweder mit der Handwerkskammer oder der IHK suchen, je nachdem wer zuständig ist. Es kann durchaus sinnvoll sein für Dich einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden in welchem Du die jetzt begonnene Ausbildung erfolgreich beenden kannst.

Dann ist da noch die Frage der Vergütung zu klären. Bist Du Gewerkschaftsmitglied wird diese Frage gerne von dort aus geklärt denn auch wenn Du nach manchen Monaten Dein Geld endlich bekommen hast steht Dir Zins zu. Bist Du nicht Mitglied in der Gewerkschaft kläre erst mit der zuständigen Kammer. Dann gehe mit allen Nachweisen der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate zum Amtsgericht, frage nach kostenloser Rechtsauskunft und da dann nach Prozesskostenhilfe nachdem sich da jemand die Sache angesehen hat.

Ob Du dann nach der Ausbildung arbeitslos bist oder nicht steht in den Sternen. Über ungelegte Eier sollte sich kein Mensch einen Kopf machen sondern über die Dinge die jetzt zu klären sind.

Zuerst müsstest Du mal Alg1 beantragen und dann ggf. Aufstockung mit Alg2. Wenn Du allerdings das Arbeitsangebot dort ausschlägst, gibt es erstmal eine Sperrzeit für 3 Monate. Von daher ist es nicht sinnvoll, ein Angebot auszuschlagen. Selbst wenn du bald entlassen werden würdest, dann kannst Du das doch auch abwarten. Dann hast Du wenigstens schon mal etwas Berufserfahrung. Ansonsten kannst Du doch einfach schon ab jetzt nach einer anderen Stelle suchen für die Zeit nach der Ausbildung. Oder eben nach der Ausbildung, hast Du was gefunden, kannst Du ja kündigen, so wie das üblich ist.

Wenn Du noch zu Hause wohnt und unter 25 Jahren bist, dann kriegst Du Alg2 auch nur, wenn deine Eltern zu geringe Einnahmen haben, das geht nur Haushaltsweit als Bedarfsgemeinschaft. Wenn sie dich wirklich rauswerfen wuerden, dann müßtest Du nachweisen können, dass Du wirklich nicht mehr zu Hause wohnen kannst, um Alg2 und eine eigene Wohnung zu bekommen. Gehst Du noch mal auf die Schule, dann ist nur Bafoeg moeglich (Schuelerbafoeg, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt). Fuer eine Uebergangszeit zwischen Schule und Arbeit ist Hartz IV moeglich, wenn man aus triftigem Grund nicht mehr zu Hause wohnt.

Du wirst erstmal ALG1 bekommen, falls du keine Stelle findest. Warum solltest du arbeitslos werden?