Frage zur friseur ausbildung?

6 Antworten

Grundsätzlich solltest du die Ausbildung nicht an Geld festmachen sondern als persönliche Investition in deine Zukunft.

Je nach deinen persönlichen Lebensverhältnissen steht dir Wohngeld,Harz4 oder eventuell BAB ergänzend/Anteilig zu.

Da Du mit einem derartigen Einkommen noch nicht aus "Hartz 4 " rauskommen würdest, erfolgt dann eine anteilige Berechnung Deines Auszubildendenentgelt:

Von den 380 Euro Bruttoauszubildendenentgelt wären die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus weitere 20 % - sprich 56 Euro.

Diese 156 Euro verblieben Dir als Mehrbetrag zu Deinen jetzigen Leistungen.

Und der Restbetrag Deiner Nettovergütung 147 Euro (ca. 303 Euro netto ./. 156 Euro ) würden dann auf Deine Leistungen angerechnet werden.

Info für die Zukunft : https://www.hartziv.org/news/20160609-urteil-trinkgeld-nicht-als-hartz-iv-einnahmen-anrechenbar.html

Ich vermute einmal, dass hier BAB nicht mehr zum Tragen käme.

Seit den Änderungen ( 01.08.2016 ) im SGB - ll kann man zumindest in einer betrieblichen Ausbildung eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Es gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen 380 € an Brutto Vergütung bekommen, dann wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 280 € die über den 100 € liegen nochmal 20 % Freibetrag = 56 €, der gesamte Freibetrag liegt dann bei 156 € und diese würde das Jobcenter dann theoretisch von der Netto Vergütung abgezogen.

Bei 380 € Brutto und Steuerklasse 1 wären das laut Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 303 € an Netto.

Es blieben dann nach theoretischem Abzug dieser 156 € Freibetrag noch um die 147 € anrechenbares Einkommen übrig und das würde dann zunächst von den derzeit 424 € Regelbedarf abgezogen, dass Jobcenter sollte dann als Aufstockung noch ca. 277 € für den Regelbedarf + die angemessenen warmen Wohnkosten zahlen.

Vorrangige Ansprüche müssten geprüft werden, also bei betrieblicher Ausbildung BAB - von der Agentur für Arbeit, es sei denn du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann gibt es in der Regel kein BAB - mehr.

Seit einiger Zeit kann das JC auch bei einer Ausbildung aufstockendes ALG2 gewähren. Das war ja nicht immer so. Bis vor ein paar Jahren hieß es immer Man stehe während einer Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und bekomme daher keine Aufstockung, das wurde geändert um den Spätazubis eine Zukunft zu geben.

Allerdings weis ich nicht, ob das eine Kann-Leistung oder eine Regelleistung ist. Das müsstest du schon selber erfragen.

Wenn du nichtmehr bei deinen Eltern wohnst, hast du Anspruch auf BaB (Berufsausbildungsbeihilfe), da musst du bei der Agentur für Arbeit, einen Antrag beantragen und gucken ob sie dir den genehmigen...

Wieviel du da bekommst, entscheiden die dann, jenachdem wie deine Wohnlage und dein Verdienst ist