Hartz 4 Anspruch bei bezahlter Ausbildung?

8 Antworten

Du wirst das ergänzende Hartz bekommen. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob Du, wenn Du arbeitest nicht sogar Anspruch auf Wohngeld und ergänzendes Kindergeld bekommst, wie alle Arbeitnehmer, deren Lohn zu gering ist. Erkundige Dich auf jeden Fall danach, dann hättest Du netto mehr als jetzt, wo Dir nur die Hartz Bezüge zustehen. Glückwunsch zu Deiner Ausbildung und viel Erfolg dabei. Erkundige Dich bei der ARGE

Hi,

das kann man so einfach nicht beantworten,

Normalerweise haben Auszubildende (Azubis) und SchülerInnen keinen Anspruch auf ALG II. Aber es gibt sechs Ausnahme Fälle, in denen der Bezug von ALG II möglich ist:

  1. Nimmt die Ausbildung die Arbeitskraft im Allgemeinen nicht voll in Anspruch und ist der Antragsteller deshalb von Leistungen nach dem BAföG ausgeschlossen, dann ist die Gewährung von Hartz 4 möglich. Die entsprechende Entscheidung über den Förderausschluss nach dem BAföG trifft die örtliche BAföG-Stelle. So ist die Ausbildung an einer Abendrealschule lediglich in den letzten zwei Schulhalbjahren, die Ausbildung an einem Abendgymnasium lediglich in den letzten drei Schulhalbjahren dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig.

  2. Beim Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen oder Berufsfachschulen (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, besteht nur dann ein Anspruch auf BAföG, wenn der/die Auszubildende nicht bei seinen/ihren Eltern wohnt und:

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende, zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (tägliche Hin- und Rückfahrt über 2 Stunden), oder
  • verheiratet ist oder war, oder
  • mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Wer an dieser Hürde scheitert und somit nicht BAföG-berechtigt ist, kann ALG II bekommen.

Beispiel: Eine ledige Schülerin ohne Kind hat bereits eine eigene Wohnung und besucht die 13. Klasse eines Gymnasiums. Da sie das Gymnasium aber auch von der Wohnung der Eltern aus in 30 Minuten erreichen könnte, hat sie keinen Anspruch auf BAföG. Deshalb ist aber wiederum ein Anspruch auf ALG II möglich.

es steht noch vieles mehr in dem Link

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/auszubildene0344e199030cc990a.php

Nein, im Regelfall wirst Du selbst keinen Anspruch auf ALG II haben. So stehts im § 7 SGB II. Allerdings würden Deine Kinder natürlich weiterhin ganz normal ALG II inklusive ihres Mietanteils bekommen.

Ganz eventuell könntest Du auf bestimmte Leistungen aber trotzdem noch einen Anspruch haben. Guggst Du hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/sgb-ii/paragraph27.html

Wenn Dein Einkommen geringer ist, als Dir nach dem Hartz4 zustehen würde, dann müsstest Du entsprechend aufstocken können. Meines Wissens hättest Du als Berufstätige sogar einen höheren Anspruch.

ich denke ja. Von deinem Ausbildungsgehalt wirst du vermutlich eh nicht leben können - also gibt's wohl ergänzendes Hartz 4