Handyversicherung will mich verarschen?

7 Antworten

Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Raub ist keine Ansichtssache. Voraussetzung für den Straftatbestand ist die Ausübung von Gewalt oder die Androhung mit gegenwärtiger Gefahr von Leib und Leben.

Wenn dir jemand das Handy aus der Hand reisst und du dich dagegen nicht wehrst, ist das kein Raub sondern Diebstahl. Hättest du dich gewehrt oder hätte dich der Täter bedroht, dann wäre es Raub.

Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Raub hingegen gibt immer eine Freiheitsstrafe.

Mein Tipp ist:  Spare und erwirb dann eine neues Handy!

Und noch was: der Begriff RAUB ist feststehend und bezeichnet die Wegnahme unter Gewalt oder deren Androhung! Da lässt sich auch seitens der Polizei nichts "drehen"...!

Ja dennoch will ich es mit der Polizei nochmal versuchen was kann ich als Argument nehmen? keine negative narichten

@jopax880

Ein Tipp: informiere die Polizei über deinen eigenen Text hier im Forum.

okay, aber will dennoch mein Handy ersetzt bekommen! was sollte ich jetzt tun um es so zu drehen das es raub ist?

Dafür gibt es kein Argument.

So, Du wolltest die Versicherung "verarschen"? Und nun, wo das nicht funktioniert hat, ist die Versicherung wohl schuld? Die "Spielregeln" sind doch klar formuliert, und ein Raub lag in Deinem Fall nicht vor...

Mehr als versuchen kannst Du nicht. Ich meine probieren solltest Du es auf jeden Fall. Sonst machst Du Dir später noch ewig Vorwürfe...hätte ich mal....

Mehr als Nein, mache wir nicht kann die Polizei ja nicht sagen.

Aber vielleicht hast Du ja auch Glück.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg.

Da du das Handy ohne Kampf "geopfert" hast ist der Raubtatbestand tatsächlich NICHT erfüllt und die Versicherung muß nicht zahlen.

doch, bin doch hinterher gerannt! Es könnte ja sein das ich dann auf die Schnautze bekommen hätte wenn ich den geschnappt hätte, er war zumindest viel breiter als ich!

@jopax880

Es geht um den Moment der Wegnahme und dieser muß mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen. Das bloße "aus der Hand reißen" reicht nach gängiger Rechtsprechung nicht für einen Raubtatbestand. Wenn du ihn eingeholt und dich dann gerollte hättest, wäre es übrigens ein räuberischer Diebstahl und ob der von deiner Versicherung gedeckt ist, müßtest du mal erfragen.

Von "hätte sein können" ändert sich der Umstand nicht.