Handyaufnahme als Beweismittel?

12 Antworten

Also :

Es gibt das Recht am eigenen Bild dieses unetrsagt ein von dir gemachtes Bild ohne dein Wissen bzw. dein Einverständnis zu veröffentlichen. Das ist schonmal der Grundsatz von deinem (auch jedes anderem) Recht.

Was die Verwertung vor Gericht angeht ist das eine andere Sache. Denn das ist nicht öffentlich. Wenn du bei einer öffentlichen Verhandlung, ein Bild zeigst sehen das Beteiligte (Anwalt, Richter und Staatsanwalt) damit ist es nicht öffentlich.

Was das mit dem Recht am eigenen Bild zu tun hat ? Ganz einfach, wenn der "Fotografierte (bzw gefilmte) von der Aufnahme weiß ist es verwertbar wenn nicht dann nicht. Dann kannst du deswegen sogar Ärger bekommen. Aber das mit dem Ärger sind dann andere Gründe, wenn du in das Persönlichkeitsrecht eingreifst (heimliche Fotos auf Wc oder Bad)

So meine Information, aber bei sowas kannst du auch einen Anwalt fragen (wäre zu raten) oder auch die Polizei.

Man kann die Aufnahme dort zeigen. Zur Glaubhaftmachung seiner Anschuldigungen gegen eine Person. Aber als Beweismittel gegen eine Person werden sie normalerweise nicht zugelassen und wenn das das einzige Beweismittel ist, dann wird dem Taeter nicht viel passieren. Aber es koennte trotzdem moeglicherweise helfen, damit gegen eine Person ermittelt wird und sich dadurch dann weitere Beweise gegen den Taeter ergeben und diese dann ausreichend sind.

In einem Strafverfahren ist der Geschädigte als Zeuge genau so wertvoll wie alle anderen Zeugen auch. Wenn er nun ein Bild oder Video präsentiert, mit dem ein Tatnachweis möglich ist, kann er das natürlich gefälscht haben. Er kann aber auch genau so gut lügen. Oder nicht fälschen und die Wahrheit sagen. Ein Bild ist also nicht mehr oder weniger Wert wie die mündliche Zeugenaussage und ist als Beweismittel durchaus zulässig. In vielen Verfahren sind ja gerade Überwachungsbilder/-videos der einzige Beweis.

Da hast du an sich schon Recht, wichtig ist aber dennoch : Wußte der abgebildete von den Aufnahmen ?

Bei Überwachungskameras ist irgendwo ein mit Video überwacht wird.

damit wird behauptet : da ist ein Schild das darauf hinweist. Haben sie nich gesehen ? Pech (sinngemäß)

Das ist möglich aber als Beweismittel nicht immer zugelassen ! Grundsätzlich aber ist es ein Versuch wert !

Bilder sind seit einigen Jahren keine gesetzlichen Beweismittel, da diese leicht bearbeitet werden können. Da ist eine Zeugenaussage mehr wert, als ein Bild.

Sollte allerdings das Bild das einzige Beweismittel sein und sonst überhaupt nichts vorliegen, kann das Bild als Ermittlungsgrundlage verwendet werden.

Abgesehen davon machst du dich damit in manchen Fällen sogar selbst strafbar! Bilder von Menschen zu machen, ohne deren Kenntnisse und verdeckung deren Gesichter ist strafbar!

gelöscht

Bilder sind seit einigen Jahren keine gesetzlichen Beweismittel, da diese leicht bearbeitet werden können.

Das ist einfach nur falsch

Da ist eine Zeugenaussage mehr wert, als ein Bild.

Das ist auch nicht generell richtig.

@Havege

"Im deutschen Rechtssystem müssen Beweismittel bestimmten Anforderungen genügen, um einerseits vor Gericht überhaupt zugelassen zu werden und andererseits als aussagekräftig akzeptiert zu werden. Sowohl Betreiber von Videosystemen als auch Anwälte und Polizeibehörden mussten hier schon leidvolle Erfahrungen machen: Sofern die Echtheit der Bilder vor Gericht von der Verteidigung angezweifelt wird, muss nachgewiesen werden, dass die Bildsequenzen authentisch sind und vor allem nicht manipuliert worden sind. Daneben wird häufig die Aussagekraft der Bilder in Frage gestellt, z.B. wenn der Blickwinkel, die Perspektive, die Auflösung oder Kompressionsartefakte die Bildqualität beeinflussen. Gerade digitale Bilder werden vor Gericht immer wieder angezweifelt. Es ist allgemein bekannt, wie einfach z.B. digitale Urlaubsfotos am PC mit billigen Bildbearbeitungsprogrammen manipuliert werden können: den Himmel ein wenig blauer machen, der Schwiegermutter eine Hakennase verpassen usw. Wenn Laien mit einfachen technischen Mitteln so einfach Bilder verändern können, schafft das jemand mit etwas krimineller Energie sicherlich deutlich professioneller" - heitel.com

"Um einen Sachverhalt durch ein Foto als bewiesen anzusehen, muss das Gericht als Beweismaß rational begründet zur vollen Überzeugung der Unverfälschtheit des Bildes gelangen. Es genügt dabei ein für das praktische Leben brauchbarer „Grad an Gewissheit, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet“, so die Rechtsprechung.

Ein solcher Grad an Gewissheit wird anhand eines einzigen (Digital-)Bildes regelmäßig nicht erreicht. Diese offenkundige Unsicherheit wird nicht zuletzt durch, auch außergerichtlich, berühmt gewordene Fälschungen belegt (so etwa die im Irak-Krieg aufgenommenen – und nachträglich manipulierten – Bilder des Fotografen Brian Walski, oder die ebenfalls berühmt gewordenen Bilder von iranischen Raketentests). Beweissicherheit besteht daher nicht, so dass der Fotobeweis allein in den meisten Fallkonstellationen nicht zum Erfolg führen kann. Sofern man Digitalfotos zum Beweis streitiger Tatsachen Erfolg versprechend heranziehen will, so sollte dies nur im Zusammenspiel mit weiteren Beweismitteln geschehen." - photoscala.de

Ich könnte noch mehr solcher Texte kopieren und hier einfügen - gibt ja tausende, komischeriweiße keinen, der das gegenteil beweist..

Mit anderen Worten: Bilder von einem Handy werden NICHT als Beweismittel akzeptiert, da sie keine Standhaftigkeit besitzen!

Das bild zu machen ist nicht strafbar das bild zu veröffentlichen schon