Einspruch wegen Falschparken (Bußgeldbescheid mit gelbem Brief)?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Zahl es lieber einfach... 100%
Einspruch 0%

5 Antworten

Zahl es lieber einfach...

Es gibt den Anhörungsbogen, es gibt den/die Zeugen, es gibt ein Foto.

Es gibt ein Angebot, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.

Was bitte fehlt dem Ding zwischen den Ohren?

Wer sich so eine teure Versicherungsvariante leistet, sollte auch diesen kleinen Betrag zusammenbekommen.

Viel Glück.

Zahl es lieber einfach...

39 Euro, das hört sich eher nach privater Parkraumüberwachung, also kein Bußgeld.

Wenn da steht, dass es Zeugen und Fotos gibt, dann kannst Du sicher sein, dass es die gibt. Und da für solche "Vergehen" inzwischen eine Halterhaftung gilt, ist es egal, wer gefahren ist. Der Halter muss zahlen und kann schauen, dass er die Kohle von dem wieder kriegt, der gefahren ist.

Und ja. Ein Einspruch/Widerspruch macht die Sache teurer.

Niemand weiß, was sich für dich lohnt. Bei Beweismittel "Foto" steht fest, dass das Fahrzeug zur fraglichen Zeit dort war, und der Stadt ist es vollkommen wurscht, wer das Auto da hingestellt hat. Kannst oder willst du den tatsächlichen Lenker nicht nennen, bist du dran mit bezahlen, weil du Halter bist. Da führt kein Weg daran vorbei, ob du nun willst oder nicht.

Anders als bei Straftaten können Einsprüche bei OWi teurer werden.

Zahl es lieber einfach...

Einer von euch dreien sagt nicht die Wahrheit und deshalb legt zusammen und bezahle den Mist.