Handy von Freundin kaputt gemacht, was nun?

Sie ist selber schuld! 71%
Die Bersicherumg wird schon zahlen 29%

7 Stimmen

10 Antworten

Wenn es so war, wie du das hier schilderst, wart ihr beide Schuld daran. Genau da wird die Haftpflichtversicherung ablehnen.

Ganz davon abgesehen, dass das Handy im Schwimmbad gar nicht sein sollte.

Ich würde das bei der Haftpflichtversicherung deiner Eltern einreichen. Diese wird begründen, wenn sie nicht zahlt... und damit muss der Vater deiner Freundin dann klarkommen. Ach übrigens: Vermutlich wird nur der Zeitwert ersetzt, auch damit muss deine Freundin klarkommen. Sie hätte also sowieso ein neues Handy gebraucht. Das nächste Mal: Gut überlegen wenn geschubst wird.

Aus der Beschreibung geht überhaupt nicht hervor, wie das Gerät in den Pool gelangte.

Wenn die Freundin es selbst in der Tasche hatte, als Du sie hinein geschubst hast, hätte sie es rausnehmen sollen, als sie dich mit dem möglichen Reinschubsen provoziert hat, denn sie hätte wissen müssen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie unter Jugendlichen auch in das Wasser geschubst wird.

Danach wäre es kein Haftpflichtschaden.

Aber das ist auch nur eine Mutmaßung, das Gerät muss ja nicht in der Kleidung der Freundin gesteckt haben.

Sie ist selber schuld!

Das ist dein eigenes Handy und du hast es durch einen Wasserschaden selber kaputt gemacht. Würdest du (Haftpflichtfall) eines anderen Hab und Gut nicht grobfahrlässig oder gar vorsätzlich etwas kaputt gemacht haben, dann greift DEINE (eure) Haftpflichtversicherung.

Die Bersicherumg wird schon zahlen

Also wenn Du sagst, dass Du sie aus Spaß ins Wasser gestoßen hast und sie aber ihr Handy noch dabei hatte, dass natürlich jetzt kaputt ist, zahlt das Eure Haftpflicht anstandslos, denn genau dafür ist sie ja da.

Wenn es eine gute Freundin ist, dann machst Du das, denn sonst bleibt sie auf dem Schaden sitzen - Du musst natürlich nicht, denn schuld bist Du auf keinen Fall, es wäre ein reiner Freundschaftdienst