Sofa kaputt gemacht, müssen wir bezahlen?

7 Antworten

Die rechtliche Lage ist mir nicht ganz klar. Aber wenn man was kaputt macht, dann kümmert man sich drum. Entweder hilft man, dass es repariert wird oder, dass der Verursacher es macht.

Eine Mutter darf ihre minderjährige Tochter durchaus alleine lassen. Es wird vermutlich einen erwachsenen Ansprechpartner in dieser Zeit gegeben hat. Auf deine Haftung hat dies keinen Einfluss. Das als Argument anzuführen ist schon ein sehr verzweifelter Versuch. Das ist eine Sache zwischen Mutter/Tochter und mal gar nichts mit deiner Sachbeschädigung zu tun.

Telefonterror? .. wir sind aber nicht rangegangen ...

Das ist keine sehr erwachsene Art damit umzugehen. Wer Probleme macht und hat, befaßt sich damit und ignoriert sie nicht, in der Hoffnung, dass sie sich von alleine erledigen. Besonders, wenn eine Freundin oder Bekannt sich mit einem Problem rumschlägt. Dann wird sie nicht entfreundet und auf dem Schaden hängen gelassen.

Nur weil das Problem unangenehm ist und teuer ist, entledigt sich man dessen nicht, in dem man es ignoriert und sich doof stellt. Die Frage, die du hier heute stellst hättest du gleich nach dem Unfall stellen sollen. Wenn du die richtige Antwort hast, dann stell dich bitte der Sache und kläre sie.

Sollte rauskommen, dass dich eine Teilschuld trifft und du es nicht zahlen kannst, dann könntest du Ratenzahlung anbieten. Wenn du unschuldig bist, dann trage zur Kärung des Sachverhaltes bei und sage der Mutter warum.


Minderjährig ist ein weitläufiger Begriff, das kann ein Jahr sein oder 17 ( mit dem einen Jahr mal überspitzt ausgedrückt.

Eine 17 jährige (vernünftige) kann man schon mal 4 Wochen alleine lassen. Immerhin darf man ja sogar ab 16 eine eigene Wohnung haben.

Das es fahrlässig ist keine Haftpflicht zu haben ist was anderes, und du kannst da ja auch nichts dafür.

Allerdings hast du einen Schaden verursacht.

Du bist alt genug zu wissen, das man sich nicht auf eine Lehne setzt.

Ihr könnt es natürlich auf einen (rechts)streit ankommen lassen. Aber ob das so klug ist?

Besser wäre ein Gespräch mit den Eltern der Freundin.

Nein, wir haben keine Haftpflichtversicherung.

Dann seid ihr geistig behinderte Menschen (Menschen die keine 60,- € im Jahr bzw- 85,- € (Familie) für eine private Haftpflicht haben beleidige ich prinzipiell).

Haftung setzt schuldhaftes Verhalten voraus (§ 823 BGB).

Das Sitzen auf einer Lehne ist kein bestimmungsmäßer Gebrauch eines Sofas, ergo hast du schuldhaft gehandelt aber dadurch ist kein Schaden entstanden.

Ebenso die Dame die dich geschubst hat. Hier könnte man sich dann fragen ob das noch fahrlässig war, der Schubser war sicher vorsätzlich. Ihr ist der Schaden definitiv anzulasten.

Ersetzt werden muss der Schaden. Die geschädigte Partei ist so zu stellen, wie sie unmittelbar vor dem Schaden stand.

Hallo,

schwierig.

1. Du hast auf der Lehne gesessen. Wodurch sie jedoch nicht kaputt ging.
2. Der Ursprung des geschehens ist ein Stoß einer anderen Person, die Dich mittelbar zum Schädiger gemacht hat.

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten.

1.Du kaufst der geschädigten ein neues Sofa. (Würde ich persönlich nicht machen)

2. Du bietest der geschädigten den Restwert (Zeitwert) des Sofas an. (Hier tendiere ich zu)

3. Du zahlst nichts und setzt ein Schreiben auf in dem Du das begründest mit deiner mittelbarkeit. (Rechtsstreit Gefahr)

Solltest Du Dich für 2. entscheiden, dann eruiere den ungefähren Preis dieses Sofas mit dem entsprechenden Zustand und Alter.

Gruß
Sepp

"Handeln" ist da nicht möglich, sie lässt nicht mit sich reden und verlangt ja, dass ich das Sofa komplett bezahle. 

@lanasunshine

Im Versicherungsfall zahlt eine Versicherung immer den Zeitwert.

Schreibe ihr einen Brief und werfe ihn unter Zeugen in ihren Briefkasten.

Im Brief sollte stehen das Du den aktuellen Zeitwert, ermittelt durch xyz (ebay, Gebrauchtwarenkaufhaus usw.) Überweisen wirst.
Sie soll Dir ihre Kontoinformationen zukommen lassen, und setze eine Frist von 4 Wochen.

Reagiert sie nicht innerhalb der 4 Wochen, nochmal eine Frist von 2 Wochen setzen und hinweisen, das du nach fruchtlosem Fristablauf keine Zahlung leisten wirst.

Mach nichts Telefonisch bzw. Mündlich.

Es war ja kein Vorsatz von dir, du wurdest geschubst und dabei ist was kaputt gegangen... ich denke aber schon dass du zahlen musst. Keine Haftpflicht? Au weh... würde ich aber Empfehlen, ist immer gut Haftpflicht zu haben!

Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht wirklich... ob sie dich anzeigen würde und damit durchkommen könnte denke ich eher weniger... aber sicher bin ich auch nicht. Was sagt denn deine Freundin dazu?

Welche Freundin meinst du? Die, die mich geschubst hat oder die, die es nicht verdient hat "Freundin" genannt zu werden?

@lanasunshine

zweitere die dich diese couch zahlen lässt...

@Herbstwaldfee

Nachdem ihre Mutter bei uns ununterbrochen angerufen hat, hat sie und komplett ignoriert. Von ihr kommt gar nichts.

@lanasunshine

Wow... Das ist echt so richtig schäbig... Charakterlos sowas.. :/ tut mir leid.

Aber zahlen musst du leider