Handy kaputt durch Schubsen?

7 Antworten

Hallo,

vorab: ich bin - ganz subjektiv - der Meinung, dass es sich jene Antworten, die mehr oder minder lapidar auf einen Zwang oder das Einschalten eines Anwalts verweisen, etwas zu einfach machen.

Zugegeben: Auf den ersten Blick und unter Betrachtung der reinen Rechtslage erscheint der Fall recht simpel: Die Freundin hat der Schaden verursacht, es ist zweifelsfrei ein Sachschaden entstanden und als Geschädigter ist man entsprechend berechtigt, seine Forderung geltend zu machen.

Und ja: Man könnte jetzt einen Anwalt einschalten, um die Forderung durchzusetzen. Die Kosten hierfür hätte die Schädigerin (bzw. ihre Eltern bzw. die Versicherung) ebenso zu übernehmen wie den eigentlichen Schadenersatz - wenn (!!) die Forderung berechtigt ist.

So wäre in einem ersten Schritt dieser Aspekt einmal zu klären: Jugendliche haften im genannten Alter nämlich nur nach dem Grad der geistigen Einsichtsfähigkeit. Ob dies hier gegeben ist, hängt von den genauen Umständen des Schadenfalls ab und kann aus der Distanz schlichtweg nicht beantwortet werden. (Die hier schon erteilten Ratschläge, man soll doch die Gegenseite zwingen oder dass die Eltern zahlen MÜSSEN, sind mit einer nicht zu vernachlässigenden Unsicherheit verbunden...)

Darüber hinaus gilt es natürlich auch sich bewusst zu machen, was ein Einschalten eines Anwalts - und in der Folge ggf. eine Klage vor Gericht - für Folgen für die Freundschaft haben wird. Nicht missverstehen: ich plädiere nicht dafür, die Freundin und ihre Eltern einfach so mit der Ablehnung des Schadens durchkommen zu lassen. Dennoch muss man sich klar darüber sein, dass die Freundschaft hiervon bedroht sein kann.

Ein möglicher Ansatz kann aber sein, mit den Eltern einmal zu klären, WARUM sie den Schaden denn nicht der Haftpflichtversicherung melden wollen. Möglicherweise gibt es ja unbegründete Befürchtungen, was die eventuellen Folgen betrifft. Oder man geht von einer anderen Ansicht zur Rechtslage aus. Oder...

Hiernach kann man immer noch entscheiden, wie man weiter verfahren möchte...

Viele Grüße

Loroth

Der Text liest sich zwar ganz eindeutig, dass man einfach die Schuld der Freundin zuweisen muss.

Mich würde nur interessieren, wie die Freundin den Vorgang geschildert hat.

Zum Anwalt gehen. Ist schließlich Sachbeschädigung.

Und eine Möglichkeit zur Prävention wäre deinem Sohn kein Smartphone zu kaufen. Mit 14 braucht man sowas nicht

Auf Schadensersatz bestehen. Wenn Sie dann nicht der Versicherung melden wollen dann einen Anwalt fragen.

passiert

sie Verursacher-Familie muss es bezahlen