In Pool geschubst, Handy war in der Hose, Handy kaputt.. wie läuft das mit Versicherung?

14 Antworten

Also, ob die Versicherung hier zahlt und welche Versicherung hier zahlt ist strittig.

Auch ist strittig was die Versicherung zahlt. Definitiv kein neues Gerät. Nicht strittig ist ob die Versicherung, wenn dann doch eine zahlen sollte, dieses in einer Frist von 4 Tagen umsetzt. Das kannst Du knicken. Evtl. musst Du das defelkte Handy auch erst einmal zur Verfügung stellen.

Wenn Du also im Urlaub auf kein Handy welcher Bauart auch immer verzichten möchtest, dann musst Du Dir auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung ein neues Handy anschaffen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Die Haftpflicht übernimmt alles bis zur "groben Fahrlässigkeit". Danach kommt der "bedingte Vorsatz", der hier m.E. auch schon unterstellt werden kann.

Wenn ich jemanden ins Wasser schubse, dann kann ich davon ausgehen, dass dabei etwas kaputt geht. Schließlich war es keine Ungeschicklichkeit und kein Versehen.

Ich würde als Schadensachbearbeiter da nicht meinen Stempel draufdrücken. Aber vielleicht habt Ihr ja Glück.

Außerdem: Ist es richtig, dass der Vater Dich geschubst hat? Bist Du noch in der gleichen Versicherung mitversichert? Wenn beides stimmt, gibt es ebenfalls eine Ablehnung. Versicherte Personen dürfen sich gegenseitig nichts kaputtmachen.

Zunächst: Ob die Versicherung bzw. zunächst der angeblichen Verursacher hier zahlt, ist noch lange nicht sicher :-)

Ganz abgeshen davon, das der widerstreitend behaupten kann, er hätte zwar mit dir rumgeblödelt, du wärst aber beim Wegrennen bloß ausgerutscht, setzt eine Haftung immer ein Verschulden voraus.

Und da sind Versicherungen im Leistungsfall, zumal bei Handys, die gerne nur mal "erneuert" werden wollen, sehr erfinderisch, meistens aber durchaus gründlich in der Prüfung von Schadensabwehrgründen.

Und: Einen Wasserschaden kann man auch zeitwertgerecht reparieren lassen und andernfalls gibt es auch nur den Zeitwert, keinesfalls ein neues (Schadensminderungspflicht).

Und wer sein Handy in Wassernähe ohne wasserdichte Schutzhülle betreibt, sieht sich beimanchen Assekuranzen auch gerne mal mit einem Mitverschulden und Lesitungskürzung konfrontiert :-O

Und erkennt die Versicherung auf keinen Haftpflichtschaden, braucht der Verursacher auch nicht selbst dafür aufzukommen :-)

Was soll ich sagen, der Traum von einem neuen Smartphone ist ausgeträumt - definitiv.

G imager761

LovingLeo 
Fragesteller
 06.08.2012, 12:49

Ich will ja am liebsten meins weiter benutzen, um gratis ein neues Handy zu kriegen, geht es mir definitiv nicht. Da wir ja eigentlich Freunde sind, glaube ich nicht, dass er da lügen wird. Ja, das ist mir schon klar, aber ich brauch spätestens bis zu meinem Urlaub ein funktionierendes gutes Handy und da ich dafür ja nichts kann und allen gesagt hatte, ich habe ein Handy darin und ich stand bestimmt 5 Meter vom Pool weg und es geregnet hat und ich Klamotten an hatte, weshalb man da ja eigentlich eh keine Leute ins Wasser schubst, sehe ich da keine Schuld von mir. Und ich seh auch eigentlich nicht ein, warum ich jetzt von allen Betroffenen die bin, die gearscht ist..

Hallo, das ist ausdrücklich kein Versicherungsschaden. Wird ein Schaden absichtlich oder grob fahrlässig herbei geführt, so haftet grundsätzlich der Verursacher, auch dessen Haftpflichtversicherung - wenn er denn eine hat - wird nicht für den Schaden aufkommen. Versuche das auf dem Privatweg zu regeln, sonst musst du möglicherweise Anzeige erstatten. Kann übrigens gut sein, dass Dein Handy nach einigen Tagen wieder ganz normal funktioniert, hatte ich schon mal.

ok ganz kurz:

  1. Anspruch gegen Verursacher (+)
  2. gegen Versicherer (-), denn die Haftpfichtt soll primär den Schädiger freistellen und nicht zum Schutz (=Geldzahlung) des Geschädigten dienen. EInzige Ausnahme: die Kfz.-Haftpflicht. Da diese auch dem Schutz des Geschädigten dient, hat man zusätzlich gegen den Versicherer einen direkten Anspruch.

Schadensumfang: Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis das wäre Reparatur, wenn nicht möglich Beschaffung eines vergleichbaren Smartphones. Ggfs Rettung oder Wiederherstellung von auf dem Smartphone vorhandenen Daten (Fotos, Videos pp.). Falls bezahlte Apps oder Klingeltöne pp auf dem Phone waren, müssen sie auch die Kosten dafür übernehmen, wenn Du sie jetzt erneut herunterladen und bezahlen musst.

Aber bei Neuanschaffung des Handies gilt neu für alt, sprich es wird der Zeitwert berücksichtigt.

ok, wie schin gesagt, eben Kurzinfo.