Handy über ebay kleinanzeigen verkauft Käufer behauptet Ware defekt?

8 Antworten

Zunächst einmal muss sie nachweisen, dass ein Mangel vorliegt. Ich bin zwar kein Experte für Handys. Aber ich habe noch nie davon gehört dass das SIM Karten Fach kaputt gehen kann.

Selbst wenn sie nachweisen konnte, dass es einen Mangel gibt, kann sie das Handy nicht ohne weiteres zurückgeben. Sie müsste zunächst verlangen dass Du das Handy reparierst. Erst wenn eine Reparatur scheitert oder du dich weigerst zu reparieren, könnte sie vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB).

Erinnere die Dame also einfach daran, dass ihr einen Vertrag geschlossen habt und dass man sich an Verträge zu halten hat.

Ein Ausschluss der Gewährleistung muss im übrigen grundsätzlich ausdrücklich vereinbart werden. Du kannst dich also nicht darauf berufen, dass es sich um einen "Privatverkauf" handelt. So etwas gibt es nämlich nicht.

peterobm  03.05.2017, 08:54

Blödsinn

 dass es sich um einen "Privatverkauf" handelt. So etwas gibt es nämlich nicht.
komisch, funktioniert bei Ebay und Co ganz gut

uni1234  03.05.2017, 09:19
@peterobm

Bei eBay haben die Leute auch keine Ahnung. Guck dir das BGB bitte zumindest einmal in deinem Leben an. Dann nimmst du deine Beleidigung zurück und siehst ein dass du Schwachsinn schreibst. 

matrix1984  03.05.2017, 12:46
@peterobm

Blödsinn

Die Sinnhaftigkeit einer Antwort für blöd zu erklären und als Argument zu liefern, dass das andere immer so machen ist ein Zeichen von Dummheit!

Die versuchen nur, das Geld wiederzubekommen. Eine gängige Masche. Die Käufer sind selber Schuld, wenn die das SIM Fach kaputtkriegen. Eigentlich auch unmöglich. Du hast nichts zu befürchten, wenn du das Handy nach bestem Gewissen in der Anzeige beschrieben hast.

Sie hatte es wohl schon ein paar Tage? Dann war das wahrscheinlich nicht von Anfang an kaputt, sondern die haben es irgendwie hingekriegt.

Das war ein Privatverkauf, damit ist Rückgabe, Garantie und alles sowas schonmal erledigt.

Noch dazu hatte sie das Handy in der Hand und konnte es ansehen, ehe sie es gekauft haben.

Meine Vermutung, das Mädel hat gemerkt, dass ihre Karte nicht rein passt, weil es da 3 verschiedene Größen gibt oder sie hat es kaputt gemacht.

Weise sie freundlich drauf hin, dass sie das Handy ausprobiert hat und da noch nichts kaputt war und dass es jetzt wirklich nicht euer Problem ist, wenn sie es nachher kaputt macht.

uni1234  03.05.2017, 07:03

Aha. Und wo steht das deiner Meinung nach dass es bei "Privatverkäufen" keine Gewährleistung gibt?

rikks  03.05.2017, 07:19

Erstens, Uni, danke schonmal für deine negative Bewertung, nur weil du mit einer Aussage nicht einverstanden bist, schiebst du gleich die ganze Antwort nach unten weg... Ausserdem sagte ich Rückgabe und Garantie und so weiter. Nicht Gewährleistung. Die muss jeder Verkäufer erstmal geben. Aber da es sich hier um "gekauft wie gesehen" handelt, und wie gesagt, die Käuferin das Handy auch noch ausprobieren konnte, kann sie nicht nachher ankommen und behaupten es wäre kaputt und sie bringt es vorbei. Und die Kritik musst du dir schmecken lassen: Wenn du andere immer beim ersten Anzeichen von, in deinen Augen, falschen Sachen direkt runter votest, hast du das System hier nicht verstanden, da das Voting eher für nutzlose Aussagen oder Sachen ist, die nicht bei der Fragestellung helfen, so dass der Öffner direkt nur die nützlichen Sachen sieht. Damit schadest du auch diesem.

dresanne  03.05.2017, 08:50
@rikks

Um das mal klar zu stellen - kein Privatverkäufer muss Gewährleistung anbieten, die kann er völlig ausschließen.

Aber das Gerät hat genau in dem beschriebenen Zustand zu sein , Mängel kann man nicht ausschließen. Bei nicht angegebenen Mängeln muss der Artikel zurück genommen werden.

uni1234  03.05.2017, 09:29
@dresanne

Nein, bei Mängeln muss repariert werden. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat der Verkäufer erst nach Rücktritt; dieser ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn eine Reparatur gescheitert ist (§ 440 BGB).

uni1234  03.05.2017, 09:32
@rikks

Deine Antwort fängt schon mit einer falschen Aussage an. Alles was danach kommt kann daher allenfalls noch gut gemeint sein...

rikks  03.05.2017, 14:47

Oh wow, ein überzeugter Gegner der Salvatorischen Klausel 😙

Ware wurde in Augenschein genommen und funktionierte offensichtlich. Daher liegt wohl kein Mangel vor.

Habt ihr in der Anzeige Sachmängelhaftung / Gewährleistung ausgeschlossen?

Was sollen wir denn nun machen?

Freundlich mitteilen, dass die Sache augenscheinlich frei von Mängeln war und daher kein Anspruch auf Rückabwicklung besteht. Es steht diesen Leuten frei den Rechtsweg zu bestreiten.

Nicht auf Diskussionen einlassen.

Der Käufer hat es getestet, war mit Gerät und Preis einverstanden und hat bezahlt.
Was er danach mit dem Gerät passiert ist, kannst Du ja nicht wissen.

Ich würde jegliche Kontaktaufnahme mit dem Käufer sperren. Lass Dich auf nix ein. Reagiere erst wieder FALLS Du Post von seinem Anwalt bekommen SOLLTEST.