Was kommt nun auf mich zu? Ebay-Kleinanzeigen Kaufvertrag?
Ich habe vor knapp 2 Wochen etwa ein altes Smartphone von mir auf Ebay-Kleinanzeigen herein gestellt. Ich hatte zwei Interessenten die eine Person bot mir 150 und konnte erst am Abend daher hab ich es an den Höchstbietenden direkt verkauft, da diese Person direkt vorbei kam. Ich sagte der anderen Interessentin, dass das Smartphone abgeholt worden wär. Nun droht sie mir mit Anwalt, sie wäre rechtsschutzversichert ich würde ihr ja Schadensersatz schulden sie wird sich von Ebay-Kleinanzeigen meine Daten nun besorgen und es vor Gericht ankommen lassen. Was kommt nun auf mich zu? Die Nachricht ist vom 21.03. Sollte ich nun etwas befürchten? Hab mir nichts zu Schulde kommen lassen, lediglich das Smartphone verkauft für mehr Geld, da dies ein Notverkauf gewesen ist.
6 Antworten
Hast Du der Interessentin eine feste Zusage gemacht? Wenn ja, war die schriftlich bzw. elektronisch per Mail / Watsäpp / SMS?
Wenn nein, kannst Du Dich zurücklehnen. Einschüchterungsversuche sind bei Ebay-Kleinanzeigen an der Tagesordnung, und an Deine Mitgliedsdaten bei Ebay-Kleinanzeigen kommt die Tante sowieso nicht.
Wie von regenbrause schon geschrieben: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ebay-Kleinanzeigen ist ein Flohmarkt und auf Flohmärkten gilt nun mal diese Regel.
Laß Dich nicht von Anwaltsdrohungen verrückt machen.
Ja sie hat mich dementsprechend nach dem ich ihr Bescheid sagte das es weg wär als -Blöde Pute- beleidigt und ich schrieb nur sie kann sich ein anderes Smartphone kaufen.
Bei Ebay-Kleinanzeigen ist es so, das es jeder kaufen kann und wenn es weg ist, dann ist es weg!
Sie möchte einen Anwalt einschalten, weil ich und sie einen Kaufvertrag eingangen sind. Jedoch kam direkt danach der nächste Interessent mir mehr bot, wie dem auch sei ein Notverkauf. Nun will die Dame Schadensersatz von mir, obwohl ich ihr Bescheid gesagt habe!
Wenn sie das Geld noch nicht überwiesen hat, ist kein Kaufvertrag abgeschlossen worden!
Kaufvertrag ist dem Sinne nicht wirklich zustande gekommen sie wollte es persönlich abholen also hat sie dementsprechend kein Geld überwiesen.
Ok, dann hast du nichts zu befürchten. Es war immerhin nur Ebay-Kleinanzeigen und da bekommt der die Ware, der sie zuerst bezahlt. Was anderes wäre es auf Ebay, weil da hat man den Kaufvertrag gleich geschlossen sobald man das erste Gebot abgegeben hat.
Dein Kommentar:
Soweit ich mich entsinnen kann hab ich ihr gesagt das es in Ordnung wäre
jedoch konnte sie erst am Abend. Ich habe nicht mit ihr telefoniert,
Whatsapp oder ähnliches jeglich den Schriftverkehr auf Ebay
Kleinanzeigen.
Den Schriftverklehr kannst du nachlesen. Und wenn Du eine Zusage zum Verkauf gegeben hast, hast Du einen gültigen Kaufvertrag:
http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529
Kaufverträge werden duch mündliche oder schriftliche Willenserklärung: "Ich biete an / ich möchte kaufen / ich bin mit dem Verkauf einverstanden" erklärt.
Zahlung / Abholung ist noch einem im Internet geschlossenen Kaufvertrag nur die weitere Erfüllung desselben:
Antworte einfach nicht mehr. Niemand geht zum Anwalt. Alles leere Drohungen, um Dich einzuschüchtern. Aber fürs nächste Mal: Keine Zusagen geben und mitteilen, dass Du erst noch auf andere Angebote wartest und Dich gegebenenfalls wieder meldest.
Das wäre dies was die Dame mir zuletzt zusendete. Bezüglich des Verkaufes des Smartphones. Theoretisch wäre ja sann längst ein Brief hier oder seh ich falsch?
Die ist doch blöd /: Einen Kaufvertrag ist man erst eingegangen sobald das Geld überwiesen wäre oder die Ware abgegeben wurde.
Soweit ich mich entsinnen kann hab ich ihr gesagt das es in Ordnung wäre jedoch konnte sie erst am Abend. Ich habe nicht mit ihr telefoniert, Whatsapp oder ähnliches jeglich den Schriftverkehr auf Ebay Kleinanzeigen.