Handwerker haben Eigentum geklaut und Beschädigt ( Keller)

7 Antworten

Strafanzeige wegen Diebstahl und Sachbeschädigung geht natürlich unter diesen Umständen, nur wird es nicht zu beweisen sein. Die Zeitspanne spielt keine Rolle, der Keller war ja verschlossen

SalomonKane1980 
Fragesteller
 15.05.2015, 23:50

Genau das dürfte das Problem sein, da angeblich mehere Handwerke die Aussage machen das dort keine Lampe war und der Lüfter bereits beschädigt gewesen sei.

Blacklight030  15.05.2015, 23:53
@SalomonKane1980

Eben, jetzt bleibt noch die Beschwerde mit Schadensersatzforderung an die Hausverwaltung, die den Auftrag erteilte, aber auch das wird nicht leicht, könnte aber zum Vergleich führen, denn die haben Abzugsmöglichkeiten, wenn sie möchten, dann drehen sie die Beweislast

SalomonKane1980 
Fragesteller
 15.05.2015, 23:56
@SalomonKane1980

Also wäre es erstmal besser mit der Polizei darüber zu Sprechen und dann an die Hausverwaltung zu gehen?

Du kannst nicht beweisen, welcher Handwerker die Lampe mitgenommen hat und wer den Lüfter beschädigt hat. Spar Dir Geld und Mühe, nur beim nächsten Mal würde ich dabei stehen bleiben.

Polizei, du mußt deswegen zwar nicht die 113 rufen, jedoch könntest du zur Polizei gehen und eine Anklage machen.

Blacklight030  15.05.2015, 23:51

Wer meldet sich, wenn ich diese Nummer anrufe?

Ich weiß ja nicht woher du kommst, aber bei uns in Österreich gibt es den sogenannten 'Konsumentenschutz', da kann man sich in solchen Fällen hinwenden und die helfen eine gut und gerne weiter :)

Polizei/Anwalt.. veruschen kann mans.. aber glaube net das die was hin kriegen