Wie ist die rechtliche Lage bei Sendungen per Einschreiben?

3 Antworten

Es gibt einen sogenannten "Gefahrenübergang" (§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf). Das heißt, dass der Empfänger das Risiko hat. Jetzt kommts darauf an, was er an Versand gewünscht hat und was Du tatsächlich daraus gemacht hast. Im Ernstfall, Pech für den Empfänger oder Post. . Das Prinzip der Versicherung greift bei sowas nur mit einem Eigentumsnachweis bzw. Rechnung, oder vergleichbarem Gegenbeweis des Wertes.

Was ich mich aber Frage, warum ist das nicht gleich höher versichert versendet worden, wenn doch bekannt ist, dass es mehr wert ist?

Außerdem ist es schwer nachzuweisen, wann es eine Beschädigung erhalten hat. Für Dich schon mal ganz schwer. Warum hat er was bestätigt, was nicht angekommen ist? Das könnte ein Problem für ihn werden... Könnte(!)

Da der Empfänger, aber nur dem Empfang und nicht die Unversehrtheit quitiert hat, wird es noch schwieriger. Hier kann eine Informationsquelle die Haftpflichtversicherung sein. Aber wenn es eine Leihgabe war, zahlt kaum bis gar keine Versicherung von beiden. Höchstens aber die Post mit max 25€.

Hast Du den Brief mit Einschreiben mit Rückschein verschickt, dann müsste er ja in Anwesenheit des Briefträgers festgestellt haben, dass der Brief beschädigt ist... Wenn er das nicht gleich getan hat, kommt mir das mehr als spanisch vor...

Das ist mal wieder so ein typischer Fall. Wie oft sind Schlüssel, Anhänger oder sonstiges in einem normalen Briefumschlag. Dazu muss man immer! einen Luftpolsterumschlag nehmen. Somit würde ich sagen, ist es derzeit mal Dein Problem. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass die Sendung mit Inhalt ankommen kann. Es dürfte doch allgemein bekannt sein, dass die allermeisten Sendungen maschinell gelesen und sortiert werden und da wird dann ein solcher Brief sehr leicht beschädigt.