Überschwemmung - Tür beschädigt - Wer reguliert Schaden?

8 Antworten

Das ist eine Elementarschaden. Wenn die nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist (kostet Mehrprämie), bleibt der Hauseigentümer auf dem Schaden sitzen.

Ihr als Mieter habt damit überhaupt nichts zu tun. Ihr habt das Unwetter ja nicht verschuldet.

Hierbei wurde eine Holztür (Eigentum des Vermieters) beschädigt.

Wo befand sich denn diese Tür beider Überflutung?

Wenn die Tür war da wo Türen eigentlich hingehören kommt die Gebäudeversicherung des Eigentümers auf.

Wenn durch den Mieter "ausgelagert" ist er möglicherweise dafür zur Verantwortung zu ziehen. Ob seine Haftpflicht das übernimmt kann man nicht sagen.

Wenn der Mieter eine ausgehängte Tür im Kellerraum aufbewahrt, fällt diese nicht unter Mietsachschaden, sondern es wäre ein geliehenes beweglicher Gegenstand.

Dieser wäre über die eigene Hausratversicherung (Einschluss "fremdes Eiegentum") gedeckt, aber wiederum nur beim Einschluss von Elementarschäden.

Da Du den Schaden nicht verursacht hast, muß natürlich der Vermieter selbst für den Schaden aufkommen. Du hast damit nichts zu tun.

Eine Versicherung zahlt nur, wenn dort "weitere Elementarschäden" mit eingeschlossen sind. Denn in einer Gebäude- oder Hausratversicherung sind prinzipiell nur Leitungswasserschäden versichert. Hier war es aber ja Überschwemmung durch Regenwasser bzw. Rückstau.

Mein Vermieter meint, ich solle meine Haftpflichtversicherung kontaktieren...!

Die würde nur bezahlen wenn Sie die Überschwemmung verursacht hätten.

Der versucht den Schaden, den er normalerweise selbst zu tragen hätte, dem MIeter aufs Auge zu drücken! Nicht irre machen lassen!

Da versucht wohl jemand, schadenfrei zu bleiben ?

Was soll Deine Haftpflicht damit zu tun haben ? Die wird ablehnen, weil es keine gesetzliche Grundlage für Deine Schuld bzw. Deine Schadenersatzpflicht gibt.

@Candlejack

So einfach ist die Sache nicht, wenn es z. B. nicht erlaubt war, die Tür im Keller zu lagern, die eigentlich in die Wohnung gehört.

@bwhoch2

Es ist aus der Frage nicht ersichtlich, dass es sich um eine einzeln gelagerte Tür im Keller handelt. Für diesen Einzelfall gelten andere Fragen, die andere Variante ist schon häufiger passiert. Gegenfrage: in welchem § der Hausrat steht, dass Türen der Wohnung nicht versichert sind, die man im Keller gelagert hat ;-)

Wenn, dann doch die vom Vermieter, denn ihm gehört doch das Ding.