Schaden durch Handwerker im Treppenhaus

3 Antworten

Hallo,

der Handwerker ist hier in der Haftung, da er einen Sachschaden verschuldet hat.

Die Kosten der Schadenbeseitigung können bis max. zur Höhe des Zeitwerts bei ihm geltend gemacht werden.

In aller Regel sollte er im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung sein, die für solche Fälle aufkommen sollte. (Dies ist aber für den Geschädigten von untergeordneter Bedeutung; seine Ansprüche sind vom Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Versicherung unabhängig...)

Viele Grüße

Loroth

Der Handwerker müßte für solche Fälle eine Versicherung haben.

Die Kostenübernahme beim handwerker anfordern.

Der hat dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung.