Wohnungstür beschädigt durch Handwerker des Eigentümers der Nachbarwohnung. Wer muss den Schaden bezahlen wenn der Verursacher sich weigert?
Hallo zusammen,
folgendes Problem ergibt sich, bei dem ich Tipps bräuchte:
Ich wohne zur Miete in einem Haus mit zwei Parteien (auch zwei verschiedene Eigentümer).
Der Eigentümer meiner Nachbarwohnung (über mir) saniert die Wohnung komplett. Dabei sind durch seine Handwerker Schäden an meinem und am Eigentum meiner Vermieterin entstanden. Im Detail: Durch das entrümpeln der Wohnung wurden der Schutt durchs OG-Fenster geworfen und dabei mein Zaum beschädigt. Im weiteren leckt mein Wasserzähler, seit sein Klempner da war. Das größte Problem ist meine Wohnungstür. Diese ist noch kein Jahr alt aber hat schon Macken weil die Handwerker beim raus tragen von Gegenstände einige Male angeeckt sind.
Jetzt weigert sich der Eigentümer, die Schäden zu beheben. Er sagte, ich müsse mir schon einen Anwalt suchen wenn ich Geld von ihm will. Außerdem bestreitet er natürlich die Schäden, obwohl sie offensichtlich sind.
Die Handwerker kann ich nicht belangen, da diese kein Deutsch sprechen und sich einfach verdrücken.
Meine Vermieterin droht mir, den Schaden von der Kaution abzuziehen wenn ich den Eigentümer nicht zur Reparatur bewegen kann.
Zwei Fragen ergeben sich jetzt:
1: Kann meine Vermieterin sich da einfach so raushalten? Es ist ja ihr Eigentum das nicht von mir beschädigt wurde.
2: Wie gehe ich nun mit/gegen den Eigentümer der Nachbarwohnung und seinen Handwerkern vor?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Einen Schaden muss der Verursacher ersetzen, wenn er es nicht tut, ist nicht automatisch jemand anders in der Pflicht. Du musst dich also an den Schädiger halten.
Nein, nicht Fragesteller, sondern Vermieterin. Fragesteller sollte sich nur um Nachweise kümmern, dass er nicht die Tür beschädigt hat.
Wie ich vorgehen würde:
Ich würde eine Mängelanzeige der Mietsache bei der Vermieterin mit Einwurfeinschreiben machen und die Vermieterin zur Behebung auffordern.
In einem anderen Schreiben, Email, Telefonat oder eben auch im Gespräch würde ich ihr Hinweise geben, wäre für die Schäden verantwortlich ist.
Sie kann doch froh sein, so einen Aufmerksamen Mieter zu haben.
Sie müsste sich dann mit dem Eigentümer der anderen Wohnung auseinander setzen, welcher sich wiederum mit den, von ihm beuaftragten, Handwerker auseinander setzen darf.
Danke, so ähnlich bin ich auch vorgegangen.
Ich habe die Vermieterin telefonisch über den Schaden informiert. Daher kommt ja ihre Aussage, der Schaden würde von meiner Kaution abgezogen, wenn ich den Verursache nicht zur Beseitigung bewegen kann.
Schöne Gruß
zu 1.: Deiner Vermieterin kann es tatsächlich egal sein, wer den Schaden verursacht hat. Sie hat dir einen mängelfreie Wohnung vermietet und wird sich an dir für Beschädigungen ihres Eigentums schadlos halten :-( Kürzt sie deine Kaution, musst du ihr ungerechtfertigte Bereicherung nachweisen, was regelmäßig scheitert :-O
zu 2.: Genau das ist aber dein Problem: Bestreiten Handwerker oder Auftraggeber, Schadensverursacher zu sein, kannst du eben nicht in Haftung nehmen. Das ist schamlos, aber eben nicht justitiabel, zu lügen und sich seine Schuld beweisen lassen zu dürfen: Nichts anderes wird dir ein Anwalt sagen, den du mit Wahrnehmung deiner Interessen beauftragst. Wer einen Forderungsanspruch stellt, muss ihn jenseits eines begründeten Zweifels glaubhaft machen und nicht nur plausibel darlegen, es können garnicht anders sein. Im Recht sein und Recht gesprochen zu bekommen sind eben zwei Paar Stiefel - das dürfte auf eine kostenpflichtige Klagabweisung hinauslaufen :-(
G imager761
Dein Glaube gehört in die Kirche. Sowohl das Miet- wie Schadensersatzrecht bestimmt, dass der Geschädigte zum Zeitwert so zu stellen ist, wie er vor dem Schadensereignis war.
Wenn der mietvermietete Bodenbelag deiner Wohnung nach einer Party durch einen Rotweinfleck ruiniert ist, bist du als Biertrinker ebensowenig aus Haftung entlassen wie bei Rückgabe eines verbeulten Mietwagens: Nicht der Geschädigte muss dein Verschulden nachweisen, sondern du als Mieter dein Nichtverschulden.
G imager761
Deine Vermieterin kann sich da nicht heraushalten. Da, wo durch den Nachbarn oder dessen Handwerker die Tür - ihr Eigentum - beschädigt wurde, kann sie Dich nicht zwingen, gegen den Nachbarn zu klagen. Das muss sie selbst tun. Schon gar nicht darf sie das Geld von Deiner Kaution abziehen, wenn sie sich nicht um Schadensersatz kümmert.
Moin.
Der Eigentüber der anderen Wohnung ist zunächst mal nicht für die Behebung der Schäden zuständig, sondern der Verursacher - in diesem Fall also die von ihm beauftragten Handwerker.
Darum kümmern, dass diese entsprechend in Regress genommen werden muss sich Deine Vermieterin, die ja Eigentümerin der beschädigten Sachen ist. Dies zu regeln kann sie dabei nicht auf Dich abwälzen.
Im Gegenteil. Durch die Zahlung Deiner Miete an sie, hast Du ihr gegenüber sogar den Anspruch, dass die im Mietverhältnis an Dich überlassenen Sachen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Während man bei einer beschädigten, in ihrer Funktion jedoch nicht eingeschränkten Tür noch von Gebrauchsschäden sprechen könnte, ist es leckender Wasserzähler schlicht inakzeptabel.
Aufgrund der recht komplexen Sachlage und Deiner scheints uneinsichtigen Vermieterin hat der fremde Eigentümer in einem Punkt allerdings recht: Du solltest Dir anwaltliche Hilfe suchen. Ich würde hier im speziellen den Mieterbund empfehlen.
ASRvw de André
Ich glaub diese 'Meinungen' dürftest du exklusiv haben.