Wer zahlt was und in welchem Umfang?

8 Antworten

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Die Gebäudeversicherung des Vermieters muß diesen Schaden zahlen. Die Versicherungen beáuftragen hiermit meist eine Firma (bei uns z.B. die Firma VATRO) damit , die komplette Sanierung des Schadens zu übernehmen. Diese Firmen entsenden einen Gutachter (Projektleiter) , der den Schaden schätzt , die Renovierungskosten von der Versicherung genehmigen läßt , und als dann wird der alte Zustand wieder hergestellt. Dazu gehört selbstverständlich auch die Tapete , der Farbanstrich und gegebenenfalls der Fußboden.. Allerdings mußt du Druck auf die Hausverwaltung machen. Eigene Handwerker kannst du nur beauftragen , wenn die Versicherung dies genehmigt , z.B. wegen der Dringlichkeit.

Ich würde als ersten Schritt umfassend aussagekräftige Fotos machen und sofort per Brief den Sachverhalt dem Hausbesitzer und / oder der Hausverwaltung mitteilen. Darin meldest Du auch Deine Ansprüche auf Beseitigung der nicht durch Dich verursachten Schäden nach Feststelltung der Gesamt höhe an und schaust einfach, wie sie reagieren. Meines Erachtens nach solltest Du das recht haben, für die Malerarbeiten einen Maler Deines Vertrauens zu beauftragen, aber ich bin mir nicht sicher. Frag einfach danach! Alles Gute!

Für die Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf. Sollten an deinen Sachen Schäden entstanden sein, kommt deine Hausratversicherung auf. Fürs Tapezieren müßte geklärt werden, ob das ein gebäudeschaden oder ein Hausratschaden ist. Auf jeden Fall kommt eine der beiden Versicherungen für den Schaden zum Zahlen. Melde den Schaden sofort der Hausratversicherung. Für den Schaden nach der Reparatur durch öffnen des Heizungsventils kommt die Haftpflichtversicherung des Instalateurs auf. Für die gebäude schäden hast Du keinen Einfluß auf die handwerkerauswahl. Für die Hausratschäden kannst Du selbst handwerker auswählen.

wohnst du in einer Mietwohnung??

wenn ja muss der Vermieter die KOsten dafür übernehmen.

Wieso mein Vermieter? Der ist prinzipiell je genauso geschädigt wie ich, ist ja sein Eigentum, streng genommen, das beschädigt wurde.

@versucherin1

genau deswegen ja weil es seins ist. der vermieter muß das gebäude versichern

Zahlt alles die Versicherung Hausrat oder Gebäude - tapezieren, streichen, alles!

Versicherung, ok, aber was kann ich an notwendigen Arbeiten verlangen? Müssen die nur die eine beschädigte Wand bezahlen beim Renovieren und ich den Rest vom Zimmer?

Angenommen, mein Parkett müsste gemacht werden, da kann ich ein Zimmer und den Flur komplett ausräumen? Soll ich die Sachen etwa auf den Balkon stellen?