Abflussrohr austauschen, alte Rohre reinigen. Zahlt Gebäudeversicherung?

2 Antworten

Die Leitungswasserversicherung zahlt die Folgeschäden, die durch das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser entstanden sind. Die Schadensursache ist davon ausgeschlossen. Und selbstverständlich ist die Versicherung kein Ersatz für eine Reparaturkosten-Rücklage.

Wenn eine Reinigungsfirma durch ihre Tätigkeit die Rohre zerstört, ist sie haftpflichtig.

Verschleiß ist natürlich auch nicht versichert.

Der Versicherungsnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Gebäude mit allen seinen Bestandteilen stets in einem guten Zustand zu erhalten - dazu gehört dann auch nach so vielen Jahren mal eine Sanierung des Rohrnetzes. Die Gebäudeversicherung kann hier die Reparatur des Rohrbruches im engen Sinne (Fehlstelle plus ggfs. 1 m davor und danach) übernehmen. Alle übrigen "Nebengeräusche" wie die Rohrreinigung sind Sache des Eigentümers.