Gibt es bestimmte, seltene Sachen zu denen die Kripo befugt ist und die normale Polizei nicht?
Stimmt das?
Ich habe mal von einem Polizisten gehört, dass es bestimmte, seltene Sachen gibt, bei denen die Kriminalpolizei befugt ist, die normale Polizei aber nicht.
4 Antworten
Was die öffentlich rechtliche Seite betrifft nicht, da gilt das jeweilige Polizeigesetz.
Eventuell gibt es polizeiinterne Regeln die da einen Unterschied machen. Die Schutzpolizei wird wohl keine (spezielle) Tatortarbeit machen, die Kripo eher nicht den Verkehr kontrollieren.
Wenn ich mich recht erinnere ist die Anordnung der Erkennungsdienstlichen Behandlung Kriminalpolizisten vorbehalten (wobei es dabei auch andere Meinungen gibt).
Ja, kannte ich auch so, habe letztens dazu Ausführungen gelesen von einem Juristen der diese Aussage traf. Finde das aber jetzt nicht wieder, blöd.
Ja, da gibt es viele. Die Kripo hat ein komplett anderes Aufgabengebiet und übernimmt andere Aufgaben. Genauso gibt es auch Sachen zu denen die Kripo nicht befugt ist, die "normalen" Polizisten aber schon.
Rechtliche Maßnahmen kann jeder Schupo ebenso treffen wie jeder Kripo-Beamte. Bis auf eine Ausnahme.
Nein, wenn dann ergibt sich so etwas aus dem Aufgabenbereich, aber nicht aufgrund der Stellung als Kripo Beamter.
Kannst du mir paar Beispiele nennen?
Bei der Bundespolizei macht das der ganz normale Streifenbeamte^^