"Halt bloß dein Maul!" - Ist sowas eine Beleidigung oder kann man das einfach so sagen?

11 Antworten

Es ist zumindest kein guter Umgangston und kann auch beleidigend gesehen werden.

Als Beleidigung würde ich das nicht ansehen, sondern als schlechte Kinderstube.

Von mir käme da die Antwort: Kein Henkel dran und es wächst auch keiner.

Die strafrechtliche Bewertung hängt insbesondere davon ab, ob der Beschuldigte eine Herabwürdigungsabsicht verfolgte. Er muss also das Ziel gehabt haben, die Würde, Ehre oder das Ansehen des Anderen zu verletzen.

So etwas kann im Einzelfall auch mit dieser Aussage verbunden sein. Das hängt aber vom Kontext der Gesamtsituation ab und dürfte auch schwer nachweisbar sein.

In der Regel wird damit keine Herabwürdigungsabsicht verbunden sein, sondern es handelt sich um einen wenig höflich formuleirten Ausdruck der Missbilligung mit dem Wunsch der Unterlassung. Dann ist es auch keine Beleidigung.

Ich würde es eher als Drohung verstehen. Kommt auf den Zusammenhang an.

Das ist eine Aufforderung. Nicht besonders höflich, aber nicht justiziabel.