Hallo.bin in der Probezeit und kann aber aus gesundheitlichen Gründen dieses Arbeit nicht mehr ausüben?Muss ich in der Kündigung den Grund mit angeben, danke?

6 Antworten

Generell muss bei einer Kündigung nie ein Grund angegeben werden. Du kannst also kündigen und musst diesen Grund in der Kündigung nicht aufführen. Wichtig ist nur, dass es eindeutig eine Kündigung zu einem bestimmten Datum ist. Darüber hinaus muss die Kündigung die Schriftform wahren und nachweisbar zu gehen.

Üblicherweise, aber eben nicht immer, wird in der Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart. Diese ist von dir eben zu beachten. In Ausnahmefällen wäre auch eine sofortige Kündigung denkbar. Zu den erforderlichen Gründen gehören:

  • Lohn wird nicht gezahlt,
  • Gefährdung von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers,
  • Mobbing, Bossing
  • Nichtbeachtung des Arbeitszeitgesetzes,
  • Straftaten des Arbeitgebers.

zit aus http://www.kanzlei-mudter.de/eigenkuendigung.html

In deinem konkreten Fall könnte der 2. Punkt einschlägig sein. Dies hängt natürlich von der konkreten Art der Erkrankung ab und im Zweifel solltest du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen um das Risiko auszuschließen, dass Schadensersatzansprüche dir gegenüber geltend gemacht werden. Wobei ich mir den Hinweis erlaube, dass solche Schadensersatzansprüche in der Praxis regelmäßig im Sand verlaufen, aber das Risiko besteht eben

Du musst grundsätzlich keinen Grund angeben, weshalb Du Deinen Arbeitsvertrag kündigst. Vorsicht ist jedoch goboten, wenn Du anschließend auf ALG I oder II angewiesen bist im Hinblick auf eine zu erwartende 12-wöchige Sperre.

In der Probezeit dürfen beide Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Eine andere (kürzer oder länger) Frist gilt nur dann, wenn das arbeits- oder tarifvertraglich wirksam vereinbart wurde. Fristlos in der Probezeit geht nur bei Azubis.

Als AN musst du eine ordentliche Kündigung niemals begründen, als Azubi nur nach der Probezeit.

Handelt es sich um eine Ausbildung? Wenn ja, kannst Du innerhalb der Probezeit fristlos ohne Angaben von Gründen kündigen (§ 22 BBiG).

Nach der Probezeit musst Du die Kündigung begründen und eine Frist von 4 Wochen einhalten.

Bei normalen Arbeitsverhältnissen musst Du bei ordentlichen Kündigungen niemals einen Grund angeben.

Nein. Eine Kündigung bedarf keiner Begründung.

DarthMario72  05.02.2018, 09:35

Jedenfalls nicht, wenn sie die Kündigungsfrist einhält.