Ist es eine fristlose Kündigung, wenn ich ein ärztliches Attest habe wg gesundheitlichen Gründen?

4 Antworten

Ja sorry, ich bin neu hier und eben hatte ich nur 150 Zeichen.

Mein Job belastet mich tierisch, bin seit einem 3/4 Jahr in psychologischer Behandlung und nun stehe ich kurz vor Burnout bzw. Depressionen. Die Psychologin hat mir dazu geraten mit dem ärztlichen Attest zu kündigen. Meine Hausarzt hat mir das Attest auch ausgestellt (hole es morgen ab) und nun meine Frage, ist es mit diesem Attest in dem drin stehen wird, ...muss aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz wechseln... ein Grund für die Fristlose Kündigung oder habe ich trotzalledem die Vertraglich vereinbarte KÜ-Frist?

Hoffe jetzt ist es besser formuliert.

LG

DerHans  06.07.2015, 18:51

Das ist auf keinen Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du durch die Arbeit krank geworden bist, soll er dich krank schreiben.

Familiengerd  06.07.2015, 19:27

habe ich trotzalledem die Vertraglich vereinbarte KÜ-Frist?

Ja!

Eine Erkrankung ist - in der Regel - kein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung.

Fristlos kündigen kannst Du dann, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Dauer der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung nicht zumutbar ist - das ist bei einer Erkrankung in der Regel nicht gegeben.

Warum also willst Du überhaupt kündigen?? Den Ball solltest Du Deinem Arbeitgeber zuspielen, wenn es denn zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen sollte!

Wenn Du erkrankt bist, soll Dich Dein Arzt/Deine Ärztin arbeitsunfähig schreiben. Du erhältst bei einer Krankschreibung doch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und nach Auslaufen des Fortzahlungszeitraums (6 Wochen) Krankengeld von der Krankenkasse für maximal weitere 72 Wochen!

Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoentgelt, aber nicht mehr als 90 % vom Nettoentgelt; wenn Du nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld beziehst, beträgt das dagegen nur 60 % des Bemessungsentgelts (67 %, wenn ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben).

*Glaskugel auspacken tut*

Du erwartest auf eine sehr Informationsarme Frage was genau für eine Antwort?

Pauschal würd ich sagen.. nein darfst nicht gekündigt werden - Ja *gäähn* kannst vorm Arbeitsgericht anfechten.

Es sei denn deine Krankentage sind unverhältnismäßig hoch, da siehts dann wieder anders aus.... überspitztes beispiel... du bist 30 Tage auf Arbeit, Rest des Jahres bist du Krank & das als Buchhalterin... eine weitere Beschäftigung hätte keinen Sinn, dem würde jeder Richter auch zustimmen.

Oder du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer heben, hast das in deiner Bewerbung und im Vorstellungsgespräch aber verschwiegen, so stellt dies ebenfalls ein Kündigungsgrund da.

Eine Kündigung "aus wichtigem Grund" kannst du zwar aussprechen, aber wenn du im Beruf besonderen Gefahren ausgesetzt wärst, hättest du doch auch fristgerecht kündigen können oder eben innerhalb der Probezeit das bemerken müssen.

Ein ärztliches Attest ist keine fristlose Kündigung !!!