Mietkaution wird nicht gezahlt! Was kann ich als Vermieter tun?

13 Antworten

Die fehlende Kaution ist kein Mietrückstand sondern eine fehlende Sicherheit.

Du könntest den Mieter schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Kaution auffordern. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kannst du ihm die fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Vertragsverletzung aussprechen.

Alternativ kannst du die ausstehende Kaution per gerichtlichem Mahnverfahren eintreiben.

Die Hinterlegung der Kaution ist eine der Hauptleistungspflichten des Mieters. Kommt er dieser nicht nach, muss er nach entsprechender Anmahnung mit der Kündigung rechnen.

Da wahr ich zu schnell mit dem DH:-(

Kommt er der Aufforderung nicht nach, kannst du ihm die fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Vertragsverletzung aussprechen.

Fristlose Kündigung wegen nicht geleisteter Mietsicherheit ist nur möglich wenn diese mindestens 2 KM beträgt.

@anitari

Das ist so nicht richtig.

Die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur dann möglich, wenn der Rückstand mindestens 2 Monatskaltmieten beträgt.

Dies trifft jedoch nicht zu, wenn der Mieter vorher abgemahnt wird und eine angemessene Frist zur Zahlung fruchtlos verstreichen lässt.

Schreibe ihm eine Mahnung mit einer Zhalungsfrist von 4 Wochen. Lässt er diese verstreichen beantragst du einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch ,kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen der das Geld vollstreckt.

Erfolgloses Unterfangen. Der GV wird hier was husten.

@Gerhart

Mit nem vollstreckbaren Titel nicht.

Was sagt denn deine Mieter, wenn du ihn darauf ansprichst? Ich würde nochmal im Guten mit ihm reden und wenn du siehst, dass es keinen Zweck hat, dann muß dein Vermieter die Folgen tragen. Du solltest ihm auch klar machen, was das für ihn für Folgen hat.

Soll Mieter heißen - Sorry :-)

Es ist nicht einzusehen, warum du nach 1 Jahr erst hier die Kaution einfordern willst. Mietvertragliche Konsequenzen werden damit angreifbar. Der Mieter befindet sich seit 9 Monaten im Verzug. Du solltest sofort eine gerichtliche Mahnung einleiten.

Das heißt für mich, ich kann ihm nicht fristlos kündigen da der Kautionsrückstand zu gering ist.

Genau das heißt es. Bei vereinbarter Kaution von mindestens 2 KM hättest Du dem Mieter kündigen können.

So bleibt Dir nur der Mahnweg.

Dieser Rechtsstandpunkt ist überholt. Bereits bei einem Rückstand von zwei Raten der Kaution ist der Vermieter ohne Abmahnung berechtigt, dem Mieter fristlos zu kündigen.