Hallo, ich wurde vor einer Dienstreise krank und konnte diese nicht antreten.Darf mir mein Auftraggeber die Kosten der Flugreise jetzt in Rechnung stellen??

2 Antworten

Soll das heißen, dass er für Dich den Flug mit Sondertarif gebucht hat? 
Auf Dienstreise fliegt man Business Class und diesen Flug kann man quasi jeder Zeit stornieren. Du warst doch nicht so blöd, ihm nicht über Deine Krankheit ein Memo zu schicken mit bitte um Flugstornierung, oder? Wenn so ein Memo existiert, bist Du aus dem Schneider.
Weiter geht es: wenn Du bei einem Business Class Ticket zum Noshow wirst, dann hat die Airline Pech, aber das Geld bekommt der Ticketkäufer zurück. Im Falle eines Spezial-Tarifs gibt es Abzüge ( ~ 150 €), aber alle Ticket Taxes müssen erstattet werden.
Also prüfst Du die Rechnung Deines Auftraggebers genau und lässt Dir die Rechnung der Airline an ihn auch zeigen; das Ding nennt sich ERSTATTUNGSBELEG / REFUND FORM. Willst Du die Geschäftsbeziehung zu dem Partner aufrecht erhalten und kannst seine ordentliche Rechnung (kein Dummy, kein Fake, kein Murks) als Geschäftsaufwand verbuchen, dann prüfst Du und bezahlst, was er tatsächlich bezahlen musste. Hoffentlich ist er ein aufrichtiger Mensch.
Es reicht nicht, Dir nachzuweisen, wie viel er ursprünglich an die Airline oder das Reisebüro bezahlt hat. Die Rückerstattung des Flugpreises an ihn kann auch noch 2 Jahre nach Kaufdatum erfolgen. Holzauge sei wachsam !
-Carola-

donsiffer 
Fragesteller
 06.04.2017, 18:30

1.Danke,

2.ja er hat die Krankmeldung

3. er ist kein aufrichtiger Mensch, wir befinden uns in Scheidung und da will er mir reinwürgen was geht

Wenn Du freiberuflich einen Auftrag mit einem Kunden nicht ausführen kannst, musst Du die ihm bis dahin enstandenen Kosten ersetzen. Dein Ausfall liegt nicht in seinem Risiko.

donsiffer 
Fragesteller
 06.04.2017, 18:15

Hallo Novos,

Danke für die Antwort. gibt es dafür auch eine rechtliche Grundlage zum durchlesen?

Novos  06.04.2017, 18:25

Mich wundert warum der Auftraggeber den Flug bucht, in aller Regel bekommt der Auftraggebenr mit der Rechnung für den Auftrag eine Spesenabrechnung in der alle  Spesenkosten (Fahrtkosten, Hotelkosten,..) in Rechnung gestellt werden, wie es im Vertrag geregelt ist.