Muss ich Miete zahlen, wenn der Nachmieter über die Wohnung verfügt?

11 Antworten

Hör mal, vielleicht hast du Glück, und er hat es sich anders überlegt! Davon würde ich als erstes einmal ausgehen und auch der Maklerin und/oder dem Nachmieter unmissverständlich mitteilen, dass du erwartest, dass die Miete für Februar vom Nachmieter übernommen wird.

Vielleicht hast Du das ja falsch verstanden, denn wenn die Maklerin fragt ob der Nachmieter schon zum 01.02. einziehen darf gehe ich davon aus, daß der Nachmieter dann auch die Miete ab dem 1.2. übernimmt. Vielleicht warst Du ja zu voreilig mit Deinem Entschluß. So sehe ich das zumindest. 

Von der Maklerin wurde mir vergangene Woche mitgeteilt, dass der Mietvertrag mit dem Nachmieter erst mit Beginn 1.3. geschlossen wurde. Ich hatte nämlich extra nachgefragt, da ja ursprünglich die Planung war, dass schon zum 1.2. ein Nachmieter einzieht... Diesbezüglich habe ich ja eine Absage erhalten.

 

@Cleverle1

Ich verstehe Deine Aufregung nicht. Man kann Zusagen, aber mit der Bedingung, daß der Nachmieter bei Einzug auch die Miete zahlt. Ich hätte zugesagt, natürlich nur unter der Bedinung und Du hättest Dir eine Monatsmiete gespart. Der Nachmieter kann ja Dir den einen Monat zahlen. 

@christl10

Die Hausverwaltung hat mir nun sogar nochmal bestätigt, dass der Vorschlag war, dass ich die Miete für Februar bezahle, aber der Nachmieter schon diese Woche die Schlüssel erhält, einzieht usw.!

Ich habe ihnen gesagt, dass der Nachmieter nur früher einziehen darf, wenn er auch die Miete bezahlt. Darauf die Hausverwaltung: 1. das können sie voll verstehen,

2. der Nachmieter würde die Überweisung zum 1.2. nun aber nicht mehr pünktlich schaffen - ich müsste (da ich ja noch offiziell die Mieterin bin) das Geld auslegen und müsste es dann vom Nachmieter zurückverlangen,

3. der Mietvertrag kann nicht mehr so schnell geändert werden, da ja nur übermorgen bereits Februar ist, deshalb siehe 2.

D.h. ich muss mich dann selber sehen dass ich an das Geld von ihm komme. Ehrlich gesagt schreckt mich das schon etwas ab... Ich kenne den Nachmieter nicht, aber aktuell kann ich mir schon vorstellen dass mit der Überweisung dann irgendwas nicht "klappt"...

@Cleverle1

Erst Geld geben lassen, notfalls in bar, dann den Schlüssel hergeben. Wo liegt das Problem? 

Wenn Du mal 2 Minuten scharf nachgedacht hättest, wäre Dir vielleicht eingefallen dem nachträglich doch zuzustimmen, wenn der Nachmieter die Februarmiete übernimmt und dir z.B. überweist. Ist ja alle Verhandlungssache, gell? Vor allem wenn man dabei freundlich und sachlich bleibt.

Nun ist Dir eventuell eine komplette Monatsmiete flöten gegangen.

Ehrlich gesagt bin ich da ganz schön sauer geworden

Vielleicht als erste Reaktion, aber dann hättest Du doch vor Freude hüüfen müssen. Besseres kann Dir doch in Deiner Situation gar nicht passieren.

Es kann doch immer mal wieder sein, dass sich irgend eine Situation unverhofft zum Guten wendet. Wenn der Mietvertrag aus welchen Gründen auch immer erst zum 1.3. abgeschlossen wurde und nun will der Nachmieter doch schon früher einziehen, kannst Du glatt eine Miete sparen. Stopp den Dauerauftrag, falls noch möglich und wenn nicht mehr möglich, lass Dir die Miete vom Vermieter oder vom neuen Mieter überweisen und dann steht doch einem Einzug zum 1.2. doch gar nichts mehr im Weg.

Wodurch kann das gekommen sein:

Auch der Nachmieter hat eine Kündigungsfrist einzuhalten. Dessen alter Vermieter hat ihm gesagt, dass er bis zum Ende zahlen muss und nun hat sich plötzlich doch ein Nachmieter gefunden, der bereits am 1.2. einziehen kann und somit kann er auch schon einen Monat früher umziehen, wenn Du das erlaubst. Also, unverhofft kommt oft. Nicht mehr sauer sein, sondern die Bedingungen stellen und Freigabe erteilen, wenn das Finanzielle klar ist. Und dann nur noch freuen!

Und dann denk nochmal da dran: Die waren so fair und haben Dich gefragt. Andere fragen nicht, sondern übergeben einfach die Wohnung und hoffen, dass der Vormieter nichts merkt. Also, erst recht ein Pluspunkt für Deinen Noch-Vermieter und für die HV. Sie verhalten sich absolut fair! Dreist ist was ganz anderes.

Da du bis Ende Februar noch Miete zahlst, war es dumm und fahrlässig von dir, schon vorher den Schlüssel abzugeben. Du hättest den Schlüssel erst bei definitivem Ende des Mietverhältnisses abgeben dürfen. Ich hoffe, du hast bei deinem Auszug auch den Strom abgemeldet!

Eine Schlüsselabgabe hätte erst dann erfolgen dürfen, wenn dein Vermieter dir einen früheren Termin des Vertragsendes bestätigt hätte.

@Hamburg69: Deine Antwort passt nicht zur Frage und ist außerdem nicht besonders intelligent. Es kann genügend Gründe geben, die Wohnung vorzeitig an den Vermieter zu übergeben, was überhaupt nicht schädlich ist, sondern, wie man jetzt sieht, sogar sehr nützlich sein kann. Also nimm das d-Wort zurück und entschuldige Dich!