Eltern mit als Mieter im Vertrag - Untervermieten möglich?

8 Antworten

Wenn deine Eltern in den Mietvertrag einsteigen, und der andere Hauptmieter wird aus dem Vertrag entlassen, dann erübrigt sich die Bürgschaft deiner Eltern. Die Miete kann nicht extraordinär angehoben werden sondern nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Zweitwohnsitzsteuer hast du ja bisher auch bezahlen müssen, wenn du älter als 25 bist bleibt das auch so. Die Untervermietung ist möglich, deine Eltern müssen ebenfalls als Vermieter auftreten.

mein Mitbewohner will ausziehen, die Hausverwaltung ist bereit ihn als Mieter zu entlassen,

wozu der Vermieter/Hausverwaltung nicht gesetzlich verpflichtet ist

will aber nun meine Eltern mit im Vertrag, da ihnen eine Bürgschaft und Kaution von drei Nettokaltmieten nicht reicht.

nur wenn Du diese Bedingung erfüllst, wird wohl der Vermieter/Hausverwaltung mit Dir den Mietvertrag weiter führen.

Die Bürgschaft ist in der Regel auf die Höhe von max. 3 Monatsmieten begrenzt, während ein Gesamtschuldner (2. Hauptmieter) voll umfänglich gegenüber dem Vermieter haftet, und zwar für Miete, Nebenkosten, sowie später bei Mietvertragende für die pünktliche und ordnungsgemäße Räumung usw..

Der Mieterverein meinte, sie müssten mich untervermieten lassen, wenn man nur geringes Einkommen hat,

Ein Untermietvertrag schließt Du mit dem Untermieter als Vermieter ab. Dein Vermieter hat aber mit diesem Vertragsverhältnis nichts zu tun und Du haftest als Hauptmieter dennoch weiter gegenüber dem Vermieter voll umfänglich. Der Untermieter und auch die Bürgen sind keine Gesamtschuldner, das ist juristisch ein Unterschied. Der Vermieter hätte Deine Eltern gerne als Gesamtschuldner, da sie ja mit in den Mietvertrag sollen.

http://www.finanztip.de/untermiete/

Müssen meine Eltern dann eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder haben ähnliche Nachteile? Dies ist nämlich eine weitere Sorge meiner Eltern...

@UwePeters89

Soweit ich weiß ist die Sache mit der Zweitwohnsitzsteuer von Bundesland zu Bundesland und auch von Stadt zu Stadt anders.

Der Vermieter will wegen deines geringen Einkommens eine zusätzliche Absicherung. Eine Mietbürgschaft ist dafür nicht mehr dauerhaft geeignet (warum hab ich vergessen). Daher braucht er deine Eltern sls voll eingetragene Mieter.

Eine Untervermieteung ist trotzdem möglich. Um Diskussionen darüber zu vermeiden, solltet ihr das gleich im neuen Mietvertrag vereinbaren.

Warum will die Hausverwaltung noch mehr haben und warum genügt ihnen nicht die Kaution und die Bürgschaft?!

Frag die Hausverwaltung, die weiß es, wir nicht.

Der Mieterverein meinte, sie müssten mich untervermieten lassen, wenn man nur geringes Einkommen hat, dazu gab es wohl ein Urteil, wenn nun aber meine Eltern mit im Vertrag als Mieter stehen, könnte ich den Anspruch darauf wohl verlieren.

Es besteht dann immer noch ein berechtigtes Interesse; die Miete geringer zu halten. Deine Eltern bürgen ja auch nur, wenn Du nicht zahlst.

Wenn du ein berechtigtes Interesse hast unterzuvermieten, kann der Vermieter dir das gar nicht verbieten. Er muss darüber nur unterrichtet werden,, damit die Nebenkosten korrekt berechnet werden können