Hallo habe ich Anspruch auf Leihgerät ?

4 Antworten

In der Regel hat man den Anspruch nicht

Im allgemeinen kein Anspruch. Wenn Du nachweisen kannst, daß das Gerät zur Berufsausübung zwingend erforderlich ist, könntest Du einen Anspruch theoretisch durchsetzen.

Allerdings kann ich mir solch einen Fall nicht vorstellen. Ein Smartphone ist kein Gerät, das zur Erhaltung/Sicherung der eigenen Existenz unabdingbar ist.

Nein, kein Anspruch. Sonst gäbe es schon längst windige Handyverleiher.

Glaub kommt immer auf den Anbieter an