Wie mit einer doppelten Kfz Versicherung umgehen?

8 Antworten

Guten Tag BaumeisterRob,

die Frage die sich stellt : Haben Sie eine Kündigungsbestätigung für ihren alten Vertrag erhalten ? sprich : Sie hätten selber kündigen müssen !

Check24 übernimmt nur die Vermittlung des neuen Vertrag an die neue Gesellschaft , ist aber im herkömmlichen Sinne kein Berater oder Makler (§ 93 HGB )  ,der durch eine Kunden -Vollmacht eine Kündigung in ihrem Sinn bei der vorherigen Gesellschaft aussprechen darf.

Wie sie schon selber richtig ermittelt haben ( § 78 VVG ) wird in den meisten Fällen bei Doppelversicherung der ältere bestehende Vertrag Bestand haben , der Neue wieder aufgehoben . Es könnte eine Rückabwicklung des Schaden über den neuen VR auf sie zukommen , da laut VVG  der neue Vetrag nicht  bestehen dürfte .

Tip : Klären sie zunächst die Situation mit dem "alten" Versicherer , ebenso ob dieser den Schaden annehmen und regulieren würde. Dann bei der neuen Gesellschaft um Aufhebung bitten , mit Entrichtung des schon gezahlten Beitrag ,auch wenn aktuell der PKW gestern schon verkauft wurde !

In diesem Sinne

HG DerMakler

By the Way : Vielleicht für den nächsten KfZ Vorgang einen Makler /Berater aufsuchen ,der alles für sie erledigt ? Denn Haftung übernehmen die Herrschaften von der " Everybody dance now" Community selten , auch wenn es nicht mein eigner Fehler wäre ..(wie schon richtig bemerkt von "FreierBerater")..

HG DerMakler

@DerMakler

Da kann ich Ihnen grundsätzlich nur recht geben. Bin eigentlich was das angeht sehr genau und kündige Verträge meist schon vorab sehr zeitnah...Scheinbar wikten in dem Zeitraum noch andere Einflüsse auf mich ein, die mich das vergessen ließen...aber wie schon erwähnt...wo Menschen arbeiten, passieren Fehler! Vielen Dank für die Antworten!

Wenn du den alten Vertrag nicht gekündigt hast, gilt der selbstverständlich noch.

Da das Fahrzeug aber nicht doppelt versichert sein kann, muss der jüngere Vertrag ab beginn wieder aufgehoben werden.

Da du das selbst zu verantworten hast, kann der neue Versicherer durchaus eine Kostenpauschale berechnen.

Auch der jetzt regulierte Schaden geht dann zu Lasten des regulären Versicherers. 

Vielen Dank für die Antwort.

Machen das dann die Versicherer unter sich aus oder muss ich das koordinieren?

Was würde denn jetzt passieren, wenn die Verträge aufgrund des verkauften Fahrzeuges auslaufen?

@BaumeisterRoB

Da wirst du dich aber wundern. Plötzlich stehst du da und hast überhaupt keine Versicherung mehr und kannst dann bei der nächsten Gesellschaft erst einmal einen Jahresbeitrag im Voraus leisten um überhaupt eine Zusage zu erhalten.

Hast du schon mal was davon gehört, dass meine eine Sache erst mal beenden muss, bevor man was neues anfängt?

@DerHans

"Hast du schon mal was davon gehört, dass meine eine Sache erst mal beenden muss, bevor man was neues anfängt?"

Liest denn hier keiner richtig???!!! Ich war mir bis heute sicher, dass der alte Vertrag gekündigt wurde und ich deshalb einen neuen und sogar teureren Vertrag abgeschlossen habe...und die Verträge werden doch bei Abmeldung des Fz sowieso gekündigt.

Versteh jetzt auch den ersten Teil nicht, wenn das mal passieren kann, was wohl nicht selten ist, und scheinbar laut Gesetz auch kein Problem darstellt. 

Ich möchte hier doch nur eine Antwort bekommen die mir den einfachsten Weg aufzeigt mit den Möglichkeiten und der aktuellen Situation die sich derzeit darstellt und keine moralischen oder "ich mache nie Fehler" Antworten bekommen.

@BaumeisterRoB

Mit der Abmeldung des Fahrzeugs ist der Vertrag keineswegs erloschen. es bedarf trotzdem einer Kündigung. Es kann ja auch sein, dass du das Fahrzeug nur vorübergehend still legen willst.

Eine Mehrfachversicherung ist in diesem Fall nicht zulässig.

Teilen Sie bitte  ihrer
neuen Versicherung mit, dass der Altvertrag noch aktiv ist.

Sehr komisch ist,

das  bei der EVB-Übermittlung
der Fehler nicht aufgefallen ist.    

Und NEIN, Sie  „ dürfen“
nicht doppelt abrechnen

Vielen Dank...das wundert mich auch, dass das nicht aufgefallen ist...

Wo Menschen sind passieren Fehler

;-)

Teilen Sie Ihrer Versicherung bitte unverzüglich den Missstand
mit.  In Ihrem Fall ist eine Mehrfachversicherung sogar verboten.

 

Die Versicherungen regeln die Doppelversicherung in der Regel selbst. Die frühere Versicherung wird die älteren Rechte bei der neuen beantragen und die neue wird den Schaden von der früheren zurückfordern. Ausser die Gesellschaften entprechend informieren, musst du nichts mehr machen.


Du solltest zu einem Versicherungsmakler gehen, der hätte für dich die entsprechende Schritte bei einem Versicherungswechsel unternommen.