Handy vom Freund runterfallen lassen, Versicherung übernimmt Schaden für den Display, aber nach dem zurückbekommen vom Gutachter geht das Handy nicht mehr an?

6 Antworten

Wo ist das Problem, die Versicherung hat den vollständigen Wert, den das Handy, den es vor dem Schaden wert war komplett erstattet und somit den Wert ersetzt den ein gleichwertiges Handy im gleichen Alter und im gleichen Gebrauchszustand kostet wahrscheinlich sogar sehr großzügig bezügliches des tatsächlichen Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Im Anschreiben, in dem Du gebeten wurdest das Handy zur Begutachtung einzusenden stand mit aller gröster Wahrscheinlichkeit bereits, das die Versicherung das Handy nicht zurücksenden wird. Das müsste sie auch nicht, da sie ja den vollen Wert ersetzt hat. Wenn Du nun einen Aufstand machen willst, wird die Versicherung Dir nicht anderes sagen.

Wer hat denn in irgendeiner Art und Weise behauptet, dass ich einen Aufstand machen will :D? Bitte meine Frage nochmal genau durchlesen ;)

Die Frage wäre, ob ihr das beweisen könnt. Wenn das Gerät beim Gutachter beschädigt wurde, wäre das ein Fall für seine Betriebshaftpflicht. Aber wer Geld will, muss den Beweis führen und evtl. klagen - mit dem Kostenrisiko natürlich.

Vielleicht wurde es aber auch wegen der Zeitwertentschädigung mit Absicht unbrauchbar gemacht.

 Die Frage wäre, ob ihr das beweisen könnt. Wenn das Gerät beim Gutachter beschädigt wurde, wäre das ein Fall für seine Betriebshaftpflicht.

Weshalb, der Versicherer hat doch schon den Zeitwert des Gerätes gezahlt.

@Apolon

Ich habe früher selbst bei abgewickelten Schäden, das beschädigte Teil eingezogen und entsorgt. Da waren manche Leute auch nicht glücklich darüber.

Ja wir haben Bilder von dem Handy davor gemacht und es hat auch mehr Schaden als wie es uns jetzt vorliegt.

@sp2505

Der höchste Entschädigungswert ist der Zeitwert oder die Reparatur,. 

Die Versicherung leistet den jeweils günstigeren Betrag. Mit der Zeitwertentschädigung geht das beschädigte Gerät in das Eigentum des Versicherers. Es hätte also gar nicht zurück geschickt werden müssen.

Die Versicherung hat doch bereits den Zeitwert, also die vollen 350€ gezahlt, damit ist doch der Schaden voll und ganz beglichen. Du kannst doch nicht mehr von der Versicherung verlangen als den kompletten Wert des beschädigten Gegenstandes.

Wolltet ihr die 350€ einstreichen und dann das beschädigte Handy weiter nutzen ?

Ja sie hat bezahlt, den Schaden den ICH verursacht habe. Aber es ist ein neuer Schaden hinzugekommen den NICHT ICH verursacht habe, sondern der Gutachter. Das Handy kostet neu um die 550-600 Euro das ist ja eine Differenz von über 200 Euro die wir drauf zahlen müssten, denn eine Reparatur wäre um einiges teurer

@sp2505

Der höchste Entschädigungswert ist der Zeitwert oder die Reparatur,. 

Die Versicherung leistet den jeweils günstigeren Betrag. Mit der Zeitwertentschädigung geht das beschädigte Gerät in das Eigentum des Versicherers. Es hätte also gar nicht zurück geschickt werden müssen.

@sp2505

Die Versicherung hat den vollen Wert des Gerätes bezahlt, damit hat das beschädigte Handy in den Augen der Versicherung einen Wert von 0€. Jeglicher daran entstandener Schaden würde dann an die Versicherung gehen, da sie es ja bezahlt hat. Ihr werdet eben ein gebrauchtes Handy kaufen müssen und nicht ein neues bekommen, wenn ihr ein gebrauchtes kaputt macht.

Die bezahlen aber doch den Schaden und somit ist das Altgerät für die Entsorgung. Geld und Weiternutzung ist nun einmal nicht, oder?

Das Samsung Galaxy S6 Edge war doch sicherlich gebraucht oder? Dann darfst du die 350 € auch nicht mit dem Neupreis, sondern mit dem aktuellen Preis im Gebrauchtwaren-Gebiet vergleichen. 

Beispiel ebay: Dieses Galaxy S6 Edge (http://goo.gl/2egEBD) in Top Zustand kostet mit Versand nach Deutschland 376,99 €. Das Handy alleine liegt bei 369,99 €. Mit den bezahlten 350 € liegt die Differenz bei gerade einmal 26,99 €. Da kann man sich dann eigentlich nicht beschweren, andere Versicherungen stellen sich noch viel mehr stur ;)