Hallo habe heutezwangvollstreckungsandrohung von Monika Mumm erhalten bzgl. abzocker Firma Arcinum?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1) Gab es einen Mahnbescheid? (Gelber Brief vom Gericht)

2) Gab es danach noch einen Vollstreckungsbescheid? (Erneut gelber Brief vom Gericht)

Falls ja: wurden da die Einspruchsfristen (14 Tage) verpasst? Falls ja: ganz schlecht.

In dem Fall Anwalt fragen, ob da was mit Vollstreckungsgegenklage geht. Bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen, danach ist monatlich ein Betrag von 1.000 Euro pfändungsfrei.

Wenn es sich aber nur um eine "Zwangsvollstreckungsandrohung" handelt, dann ist das nur das übliche anwaltliche Mahn- und Drohgegacker. In diesem Fall wäre noch überhaupt gar kein Mahnbescheid beantragt worden und es gäbe überhaupt keinen Vollstreckungstitel, auf dessen Grundlage die Anwältin eine Vollstreckung beantragen könnte. Die kann dann gar nicht vollstrecken, ohne Titel. In diesem Fall könnte man das Gegackere komplett ignorieren.

Falls die oben besagten gelben Briefe kommen: schon beim Mahnbescheid unbedingt Widerspruch ans Gericht einreichen. Nach Deinem Widerspruch kriegt die Anwältin keinen Titel und kann daher auch nicht vollstrecken.

Wenn sie dann weiter was will, soll sie doch Klage vor Gericht einreichen.

dilbeu 
Fragesteller
 05.04.2014, 13:26

1) habe ich ganz blöd ignoriert :( 2) Einspruch eingelegt, Frist von 14 Tagen nicht verpasst..habe Bestätigung von Gerichtsamt Hünfeld bekommen..

Gestern erhalte den Brief mit Vollstreckunsandrohung usw..Da behaupte Sie das Sie den Titel hat

Gehe Montag sofort Frankfurter Gericht !!

dilbeu 
Fragesteller
 05.04.2014, 13:27
@dilbeu

Sie hat mir erneut ratenweise Zahlung angeboten

Goofy62  05.04.2014, 13:28
@dilbeu

Das Gericht kann Dir da nicht weiterhelfen, Du solltest das einen Anwalt machen lassen.

dilbeu 
Fragesteller
 05.04.2014, 16:55
@Goofy62

ich werde nur die Lage bei Gericht prüfen !!aber auf jeden fall sofort einen Anwalt werde ich mir nehmen

dilbeu 
Fragesteller
 05.04.2014, 17:03
@dilbeu

kennst du kikischlau in diesem inforum? sie hat das gleiche Brief mit dem Zwangsvollstreckungs Brief wie ich erhalten, in 2013.. Habe mehrmals an Sie mail geschickt , möchte gerne wissen wie diese Geschichte beendet ist..leider noch keine Antwort bekommen ihre Brief: Hallo,

seit geraumer Zeit bekomme ich Briefe von einer Rechtsanwältin Monika Mumm.

Die fordert im Auftrag einer First Communication GmbH 351,83. Die Forderung soll ich aber an eine coeo Inkasso GmbH überweisen?! Alles sehr seltsam.

Vergangene Woche rief ich in der Kanzlei an um herauszubekommen was für eine Forderung das überhaupt sein soll.

Leider brachte das Gespräch gar nichts,weil die Dame am Telefon ziemlich unfreundlich

und dumm war.

Sie sagte in der Sache hätte ich eine Ratenzahlung ? nicht eingehalten und es läge ein

Vollstreckungstitel vor.

Heute hatte ich plötzlich wieder ein Schreiben von ihr im Briefkasten. Eine Zwangsvollstreckungsandrohung.

Sie wäre nunmehr beauftragt die Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen mich zu prüfen.Ich habe jetzt noch 4 Tage Zeit zu zahlen,ansonsten beauftragt sie einen Gerichtsvollzieher.

Anbei hat sie mir eine Kopie eines Zwangsvollstreckungsantrags sowie einen Antrag auf sofortige Abnahme der Vermögensauskunft an das hiesige Amtsgericht beigefügt.

Als Anlage steht dort wäre ein Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld unter dem AZ ....

vom 30.07.2013 beigefügt.

ich selber hatte in meinem Schreiben aber keine Kopie von diesem angeblichen Vollstreckungsbescheid des AG Hünefeld.

Ich habe jetzt natürlich Angst davor und weiß nicht was ich machen soll?

Ich weiß bis heute nicht um was für eine Art Forderung es sich eigentlich handelt,bzw. was ich da eigentlich bezahlen soll.

Ich wäre froh,wenn mir jemand helfen könnte und mir Auskunft gibt,wie ich mich verhalten kann.

Vielen Dank, kikischlau

mepeisen  05.04.2014, 23:20
@dilbeu

"Werte Anwältin. Sie haben keinen rechtskräftigen Titel, da ich innerhalb der Fristen Einspruch eingelegt habe. Sollten Sie mir weiterhin mit Vollstreckungen drohen, werde ich Sie ohne weitere Ankündigung wegen Nötigung anzeigen." Das würde ich der Anwältin per Einschreiben schicken.

Und genau so verhält es sich auch. Zwar dumm, dass du auf den Mahnbescheid nicht reagiert hast, aber da du fristgerecht dem VB widersprochen hast, ist nicht viel passiert.

Die Anwältin versucht im Moment, einen Haufen Angst einzujagen. Wirklich viel machen kann sie aber nicht, sie wird klagen müssen, wenn sie noch etwas will. Der Erfahrung nach passiert aber genau das bei solch dubiosen Forderungen nicht.

dilbeu 
Fragesteller
 06.04.2014, 18:53
@mepeisen

hoffentlich vielen dank für deine Beitrag

dilbeu 
Fragesteller
 07.04.2014, 15:02
@mepeisen

lieber mepeisen, Ich war heute in Amtsgericht Frankfurt, und einen Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt.. Habe trotzdem Angst, weil sie eine Akte von uns hatten.. Aktennummer zumindest! Also gar nichts harmlos die Geschichte..Ich hatte Einspruch in Amtsgericht Hünfeld eingelegt jetzt ist die Sache bei der Zivilabteilung Amtsgericht Frankfurt!! Wie ich mit bekommen habe, sie können vollstrecken!! wenn Sie wollen..was denkst Du?

Vielen Dank für deine alle Hilfe

Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid zahlen....Infomiere dich z.B. hier http://www.go-windows.de/forum/internet-betrug/opfer-einer-internetabzocke-geworden-folgendes-ist-zu-tun/

Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.

Zitat computerbetrug.de

dilbeu 
Fragesteller
 04.04.2014, 13:03

vielen Dank für die nette Antwort

ViribusUnitis  04.04.2014, 21:05
@dilbeu

Ich korrigiere mich: Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid reagieren!..... 1. Prüfen, ob der Bescheid auch tatsächlich vom Mahngericht zugestellt. 2. Bei ungerechtfertigter Forderung innerhalb von 14 tagen Schriftlich Widerspruch einlegen. Dann wird das Mahnverfahren in ein Klageverfahren umgewandelt. Der Gläubiger hat dann auch 14 Tage Zeit seinen Anspruch zu begründen. Tut er dies nicht ist die Sache beendet. 3.Sollte man eine Frist versäumt haben, sofort einen Anwalt aufsuchen!

mepeisen  04.04.2014, 20:08
Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid zahlen....

Auch da nicht. Wieso sollte man betrügerische Forderungen zahlen? Nur weil ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt? Gib mir mal deine Adresse, ich lass dir in den nächsten Tagen einen Mahnbescheid per Gericht zukommen. Du zahlst den dann? ;-)

Hallo,

das schlimme ist ohne Anwalt ist man aufgeschmissen. Selbst eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer in Köln hat nichts gebracht außer ein weiteres schreiben von der Frau wo mir schon zum x-ten mal eine Gerichtlichevollstreckung angedroht wird.

Ich habe nun bei meinem Amtsgericht eine Gerichtskostenebihilfe beantragt denn ohne Anwalt ist man hier verloren.

Das kann ich wirklich nur jedem Raten der Briefe von der Frau bekommt. Garnicht lange zögern sondern gleich zum Amtsgericht und den Fall einer Rechtspflegerin erklären, diese Füllen mit einem gemeinsam den Antrag aus und dann wird ein Anwalt tätig.

Viel Erfolg allen die sich gegen diese Frau zur Wehr setzen denn Sie schädigt den Ruf von allen seriösen Anwalten und das schlimme an der Sache ist das die Rechtsanwaltskammer in Köln noch schützend die Hände über die Frau hält. Misspfeffertopf

IGNORIEREN! Mir ist ähnliches passiert. Habe im Internet meine Mail- Adresse angegeben und bekam eine Mail, dass ich irgendeinen Player installiert hätte, der jetzt 96€ kostet. Habe mehrere Droh-Mails erhalten, aber immer ignoriert. Dann kamen Briefe mit Mahn- und Anwaltsgebühren obendrauf. Und da standen sinngemäß so lustige Sachen drin wie "wir haben auch schon von mehreren Richtern Recht bekommen"....bloß nicht reagieren. Bei mir war nach der zweiten Mahnung Ruhe.

dilbeu 
Fragesteller
 04.04.2014, 12:50

vielen Dank für die Antwort.. hattest du auch Zwangsvollstreckungantrag an das Gericht ? das habe ich

19sarah94  04.04.2014, 12:54
@dilbeu

Nein. Das hatte ich nicht. Mir wurde immer nur mit allem möglichen gedroht. Aber umgesetzt wurde das nicht. Bist du dir sicher, oder wird dir das auch immer nur schriftlich mitgeteilt?

dilbeu 
Fragesteller
 04.04.2014, 13:02
@19sarah94

habe immer schriftliche Androhungen bekommen, innerhalb einer Monat habe ich Mahnung, und dann sofort Amtsgericht Hünfeld Gerichtvollstreckung.. bekommen, habe sofort Einspruch eingelegt , gestern Kamm die Bestätigung .. heute erhalte ich von Monika Mumm Zwangsvollstreckungsandrohung bekommen..

mepeisen  04.04.2014, 20:06

Gerichtliche Schreiben zu ignorieren ist fatal...

Lediglich die Schreiben der Anwältin oder des Inkasso kann man ggf. ignorieren. Auf ein Schreiben eines Gerichtes unbedingt binnen der angegebenen Frist reagieren oder es direkt einem Anwalt übergeben.

ich habe alle Mahnungen nicht reagiert!!!! die Geschichte 1,5 Jahre alt.. 01056 Vorwahl hatte günstige Tarife nach Ausland 1,8 Cent pro minute..plötzlich haben sie 1,89 Euro gemacht!! und dabei immer 1, 89 gesagt aber nicht mehr Cent oder Euro genannt!! gerade die Zeitpunkt war sehr schlecht für mich, weil mein Bruder war gestorben!! und vor Trauer habe nicht gemerkt und reichlich telefoniert!! habe Rechnung von 1700 euro bekommen..Dann habe ich nur meine Telecom Rechnung von 70 Euro bezahlt aber nicht der rest!! weil ich inforum erfahren habe 01056 schon pleite , forma Arcinum Coeo sind auch abzocker usw.. vor 2 Wochen bekam ich von Gericht Hünfeld Zwangsvollstreckungantrag bekommen.. Einspruch eingelegt! habe die Bestätigung von Gericht bekommen.. Heute habe ich erneuet eine Zwangsvollstreckungsdroh von der Anwältin Monika Mumm bekommen..da stand ihre Antrag an Frankfurter Gericht!! Ich muß Montag dringend wieder Einspruch anlegen !! und einen Anwalt suchen!

mepeisen  04.04.2014, 20:05

Das ist grober Rechtsmissbrauch, was du da schilderst. Wenn die mehrfach einen Mahnbescheid beantragt, kann und sollte man die Frau Anwältin bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. grober rechtsmissbrauch um eine offensichtlich betrügerische Forderung einzutreiben.

Damit du dich nicht vor Gericht verzettelst, würde ich hier einen Anwalt aufsuchen, ihm die Sache übergeben und ihn bitten, anschließend seine Gebührennote (du musst ihn ggf. vorab bezahlen) bei der Anwältin und der Mandantin einzufordern als Schadensersatz.

Diese Masche mit den monatelang billigen Vorwahlen, die plötzlich ohne vernünftige Ansagen drastisch verteuert wurden, sind altbekannt. und da gab es schon einige, die hier auch wegen Betrugs belangt wurden.